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d) Der selbständige Bebauungsplan, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB
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Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB. Der selbständige Bebauungsplan beschränkt sich i.d.R. auf kleinere Gemeinden.
Kriterien zur Ermittlung, ob ein Flächennutzungsplan entbehrlich ist, sind:[23]
• | Größe und Art der Gemeinde |
• | Größe des Planungsgebiets |
• | Art und Maß der baulichen Nutzung |
• | Bautätigkeit in der Gemeinde |
• | Grundzüge der Bodenordnung werden berührt oder nicht berührt |
• | Missverhältnis zwischen bebauter und unbebauter Fläche |
• | Auswirkungen auf andere Belange, wie z.B. Landschaft, Erholung und Infrastruktur |
Hinweis
Die Bedeutung des selbständigen Bebauungsplans für Prüfungsarbeiten ist sehr gering.
3. Teil Kommunale Bauleitplanung › B. Bauleitpläne nach § 1 Abs. 2 BauGB › III. Der Flächennutzungsplan