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d) Der selbständige Bebauungsplan, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB

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Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB. Der selbständige Bebauungsplan beschränkt sich i.d.R. auf kleinere Gemeinden.

Kriterien zur Ermittlung, ob ein Flächennutzungsplan entbehrlich ist, sind:[23]

Größe und Art der Gemeinde
Größe des Planungsgebiets
Art und Maß der baulichen Nutzung
Bautätigkeit in der Gemeinde
Grundzüge der Bodenordnung werden berührt oder nicht berührt
Missverhältnis zwischen bebauter und unbebauter Fläche
Auswirkungen auf andere Belange, wie z.B. Landschaft, Erholung und Infrastruktur

Hinweis

Die Bedeutung des selbständigen Bebauungsplans für Prüfungsarbeiten ist sehr gering.

3. Teil Kommunale BauleitplanungB. Bauleitpläne nach § 1 Abs. 2 BauGB › III. Der Flächennutzungsplan

Baurecht Baden-Württemberg

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