Читать книгу Vom MILLENNIUM bis zum JAHR 2021 - Claudia Stosik - Страница 19
Freiberufliche Tätigkeit
ОглавлениеDie erste offizielle Arbeitsstelle, die mir2 die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) anbot, erhielt ich im ersten Jahr nach Einführung von Hartz-IV. Hierbei handelte es sich um eine Tätigkeit als Selbständige. Leider steht mir das Dokument nicht mehr zur Verfügung. Obwohl die ARGE mir diesen Job vor über 10 Jahren anbot, kann ich mich noch genau an die abstrusen Details erinnern. Natürlich musste man sich umgehend bei der entsprechenden Firma melden bzw. sich bewerben. Jedoch kamen mir Zweifel, ob eine Arbeit auf selbständiger Basis für mich als alleinerziehende Mutter von damals drei schulpflichtigen Kindern das Geeignete wäre. Nach diesen Gedankengängen rief ich kurzerhand bei der angegebenen zuständigen Person an.
Um nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, bat ich die Ansprechpartnerin zuerst um eine Auskunft, um welche Tätigkeit es sich genau handeln würde. Engagiert berichtete die Dame, dass man ein Verkaufstalent sein müsste gemäß dem Motto:
„Einem Eskimo einen Kühlschrank zu verkaufen“.
Welche speziellen Dienste im Finanzbereich getätigt werden sollten, sind mir inzwischen entfallen, jedoch kam klar zum Ausdruck, dass nur ein geringes Grundgehalt gezahlt wird und man auf Provisionsbasis arbeiten sollte. Schon beim Lauschen der begeistert redenden Frau wusste ich, dass diese Art Arbeit für mich nicht relevant ist, da meine eigene finanzielle Situation auf tönernen Beinen stehen würde. Und nur vom Kindergeld und Kindesunterhalt konnte ich die Ausgaben für eine Familie nicht bestreiten. Abgesehen davon hielt sich mein Verkaufstalent in Grenzen. Fachliches Wissen schien in diesem Fall keine Rolle zu spielen. Als ich ihr meine Bedenken mitteilte, wechselte sie flugs die Tonart und teilte mir barsch ihre Meinung mit, welche wie folgt sinngemäß lautete:
Ich würde ja gar nicht arbeiten wollen. Und das würde sie unverzüglich dem Amt melden. Sie versuchte, mich zu erpressen. Ob sie mich letztendlich beim „Amt“ verpetzt hat, habe ich nie erfahren. Oft musste sich der Hartz-IV-Empfänger als Faulpelz betiteln lassen.
Bevor die „Hartz IV-Reform“ in Kraft trat, bewarb ich mich in vielen Firmen bzw. erhielt Vermittlungsvorschläge seitens des Arbeitsamtes. Aber derartige diffuse Angebote im freiberuflichen Bereich erhielt ich erst nach Einführung von Arbeitslosengeld II – auch Hartz IV genannt.
April 2006
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