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3. Zur Funktion des Rituals
ОглавлениеDie Substanz eines Rituals ist wesentlich mit seiner Funktion verbunden. Das zeichnete sich im vorigen Kapitel an zwei Punkten besonders deutlich ab: Bei der Beschreibung von Wolframs Gralsritual erschien es unmöglich, beide Konstituenten des Rituals, die systematisch zu unterscheiden sind, unabhängig voneinander deskriptiv zu erfassen. Was in einer theorieorientierten Analyse sinnvoll erscheint, kann sich in der Beschreibung eines konkreten Rituals als störend erweisen. Daß somit auch Substanz und Funktion als integrierte Konstituenten anzusehen sind, deutete sich zudem bei den Erörterungen zur rituellen Symbolik an: Daß Rituale mehrdeutig sein und unterschiedlich interpretiert werden können, tangiert entscheidend auch die Frage nach ihrer legitimatorischen und ordnungsstiftenden Funktion, die unter den Historikern entsprechend unterschiedlich bewertet wird. Während FUHRMANN etwa die „Gefahr“ von Mißdeutungen hervorhebt oder BUC hiermit den legitimatorischen Anspruch von Ritualen anzweifelt,1 begründet KOZIOL mit der Mehrdeutigkeit gerade ihre Leistungsfähigkeit: „Such ambiguity was not only occasionally helpful; it was absolutely essential to the success of rituals. It kept them from becoming just what critics say they were: gestures whose repetition emptied them of meaning.“2
Hinter diesen konträren Bewertungen stehen zwei prinzipiell unterschiedliche Blicke auf die Funktion von mittelalterlichen Ritualen für die Gesellschaftsordnung: So betonen einige Historiker eher ihre Ordnung affirmierende Funktion (z. B. ALTHOFF, FUHRMANN), während andere den Aspekt von Wettkampf und Rivalität hervorheben (z. B. KOZIOL, BUC). Sie spiegeln damit eine Opposition, die hinsichtlich der Funktionalität von Ritualen auch für die allgemeine Ritualtheorie charakteristisch ist.