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5.1 Objektivität
ОглавлениеOhne Objektivität keine Reliabilität, ohne Reliabilität keine Validität. Insofern ist ausreichende Objektivität eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für die Erfüllung aller drei Gütekriterien. Unter der Objektivität eines Tests versteht man die Unabhängigkeit der Versuchsergebnisse von den Rahmenbedingungen. Eine Untersuchung muss demnach unabhängig von äußeren Bedingungen, also auch von den Untersuchungsleitern sein. So wird aus einem oder mehreren subjektiven Eindrücken eine immer intersubjektivere resp. objektivere Sichtweise. Völlige Objektivität ist dabei nie zu erreichen, denn sie wäre ja unabhängig von allen Subjekten.
Objektivität kann man weiter unterteilen in Durchführungs-, Auswertungs- und Interpretationsobjektivität ( Abb. 36). Mit Durchführungsobjektivität ist das Maß der Unabhängigkeit der Testergebnisse von der Person des Versuchsleiters und von den räumlichen Bedingungen gemeint. Es sollten eine Standardisierung der Testsituation und minimale soziale Interaktion zwischen Versuchsleiter und Testteilnehmer angestrebt werden. Mit Auswertungsobjektivität ist das Maß gemeint, in dem gleiches Verhalten einer Testperson stets auf die gleiche Weise ausgewertet wird. Die Objektivität bei projektiven oder kreativen Tests ist hier geringer als beispielsweise bei standardisierten Intelligenztests. Generell gilt, je geringer die Freiheit des Auswertenden bei der Bewertung der Testergebnisse, desto höher ist die Auswertungsobjektivität. Mit Interpretationsobjektivität ist das Maß gemeint, in dem gleiche Testwerte auf die gleiche Weise interpretiert werden: Je weniger die Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis definiert sind, umso mehr kann die Auswertung variieren. Durch Normtabellen (DIN) wird die Interpretationsobjektivität erhöht.
Abb. 36: Objektivität