Читать книгу Internationales Franchise-Recht - Dagmar Gesmann-Nuissl - Страница 90
(4) Gerichtliche Entscheidungen unter Einbezug des Verhaltens des Franchise-Nehmers
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Die spanischen Gerichte bevorzugen bei Nichterfüllen der vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten die Anwendung der Art. 1265 ff. Real Decreto vom 24.7.1889, d.h. die Aufhebung des Vertrages wegen wesentlicher Mängel, was zur Folge hat, dass die Beweislast die erzielbare Rechtsfolge mit beeinflusst.103 Denn die Aufhebung des Franchisevertrages aufgrund Art. 1265 ff. Real Decreto vom 24.7.1889 setzt voraus, dass der Franchise-Nehmer den Mangel – die fehlende Information/Aufklärung – nachweisen kann.104
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Sowohl das Landgericht Saragossa (Urteil vom 11.4.2006)105 als auch das Landgericht Madrid (Urteil vom 26.7.2006)106 haben die Aufhebung eines Franchisevertrages abgelehnt, da der Franchise-Nehmer keinen hinreichenden Beweis für die (arglistige) Täuschung seitens des Franchise-Gebers liefern konnte.107 Das Landgericht Saragossa hatte in diesem Fall unter anderem zu entscheiden, ob der Franchise-Geber der Pflicht zur Übertragung von Know-how zur Genüge nachgekommen war. Es sah die Übertragung von Know-how als Grundvoraussetzung eines Franchisevertrages an und führte dies im Sinne von Ley 7/1996 und Real Decreto 201/2010 weiter aus. Letztendlich kam es zu dem Schluss, dass das Know-how insgesamt in ausreichendem Maße übermittelt wurde, da der Franchise-Nehmer nicht in der Lage war, das Gegenteil zu beweisen. Im zweitgenannten Urteil des Landgerichts Madrid wurde die Aufhebung des Franchisevertrages aufgrund von Täuschung abgelehnt. Dabei ging es unter anderem um die Schätzung von Gewinnen und Investitionen durch den Franchise-Geber, welche jedoch zusätzlich von dem Franchise-Nehmer vor Vertragsunterzeichnung selbstständig zu bewerten waren. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Franchise-Nehmer seine Prüfpflicht betreffend die Angaben verletzt habe und daher das Vorliegen eines Fehlers beweisen müsse. Auch wenn Ley 7/1996 und das Real Decreto 201/2010 dabei einbezogen wurden, so basieren beide Entscheidungen letztendlich ebenfalls nicht auf Grundlage der spezifischen Rechtsvorschriften.108 Vielmehr haben die Gerichte ihre Entscheidungen auf Grundlage der zivilprozessualen Beweislastverteilung getroffen.