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(2) Mögliche Sanktionen und Rechtsfolgen
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Bei Verletzung der vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten bestehen Unsicherheiten über die möglichen Sanktionen.117 Ley 7/1996 besitzt eigentlich einen öffentlich-rechtlichen (administrativen) Charakter, deutet aber zugleich auf einen privatrechtlichen Charakter hin, ohne aber selbst Regelungen (das Real Decreto 201/2010 ebenfalls nicht) zu möglichen privatrechtlichen oder administrativen Maßnahmen/Sanktionen vorzuhalten.118 Zudem stehen zwei mögliche Rechtsfolgen zur Verfügung, ohne dass deren Abgrenzung sicher möglich wäre: die anfängliche Nichtigkeit aufgrund eines Verstoßes gegen zwingendes Recht, Art. 6 Real Decreto vom 24.7.1889 und die in die Zukunft gerichtete Aufhebung auf der Grundlage eines beweisbaren und wesentlichen Mangels nach Art. 1265 ff. Real Decreto vom 24.7.1889, wobei Letztere von der Rechtsprechung präferiert wird. Die spanischen Gerichte haben in ihren Entscheidungen nicht weiter spezifiziert, welche Maßnahme dem Franchise-Nehmer bei einer Pflichtverletzung durch den Franchise-Geber tatsächlich zur Verfügung steht.119