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3. Praxisbeispiele

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Eine Verarbeitungseinschränkung nach Art. 4 Nr. 3 dürfte das Delisting von Suchergebnissen aus der Ergebnisliste einer Suchmaschine sein. Dabei wird die URL einer Website, die nicht mehr in den Ergebnissen der Suchmaschine auftauchen soll, dergestalt gekennzeichnet, dass bei Eingabe einer bestimmten Suchanfrage die Anzeige dieser URL verhindert wird.[152]

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Eine weitere Form der Einschränkung der Verarbeitung stellt der Sache nach die Aufbewahrung von Archivgut in staatlichen Archiven nach den Archivgesetzen des Bundes und der Länder dar. Aus Sicht der abgebenden Stelle ist das Archivgut nach Abgabe an das Archiv gelöscht, während es im Archiv sicher aufbewahrt wird und für bestimmte Zeit Nutzungsbeschränkungen unterliegt.[153]

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