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4. Verschlüsselte Daten

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Die Verschlüsselung wird in ErwG 83 als eine Möglichkeit genannt, um das Risiko eines Datenmissbrauchs zu verhindern. Um verschlüsselte Daten handelt es sich dann, wenn personenbezogene Daten so abgelegt werden, dass sie nur mit Hilfe eines Schlüssels, in der Regel ein Passwort, wieder lesbar sind. Verschlüsselte Daten sind pseudonymisierte Daten, da sie jederzeit mit Hilfe des Schlüssels wieder lesbar gemacht werden können. Damit sind auch Daten, die, obwohl verschlüsselt, in der Cloud abgelegt sind, personenbezogene Daten.[229] Die Entschlüsselung der Daten kann durch den rechtmäßigen Schlüsselinhaber, als auch von einem unberechtigten Dritten erfolgen, der den Schlüssel unrechtmäßig verwendet. Insoweit hat die Verschlüsselung dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen, um zumindest den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.[230]

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