Читать книгу PolRep für die Laufbahnprüfung mD in Baden-Württemberg - Dennis Klaiber - Страница 16

1.6.4.2 Körperliche Unversehrtheit

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Schutzbereich:

Körperliche Unversehrtheit umfasst sowohl die biologisch-physiologische als auch die geistig-seelische Integrität der Körpersphäre.

Einwirkungen, die

– die Gesundheit beeinträchtigen,

– Schmerzen zufügen,

– das Wohlbefinden stören und der Zufügung von Schmerzen gleichkommen,

– eine seelische Misshandlung darstellen,

– zur Entstellung des Körpers führen.

Schranken:

Vorbehaltsschranke (einfacher Gesetzesvorbehalt: „Nur aufgrund eines Gesetzes“), z. B. Einsatz von unmittelbaren Zwang, Blutentnahme.

PolRep für die Laufbahnprüfung mD in Baden-Württemberg

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