Читать книгу PolRep für die Laufbahnprüfung mD in Baden-Württemberg - Dennis Klaiber - Страница 16
1.6.4.2 Körperliche Unversehrtheit
Оглавление▶ Schutzbereich:
Körperliche Unversehrtheit umfasst sowohl die biologisch-physiologische als auch die geistig-seelische Integrität der Körpersphäre.
Einwirkungen, die
– die Gesundheit beeinträchtigen,
– Schmerzen zufügen,
– das Wohlbefinden stören und der Zufügung von Schmerzen gleichkommen,
– eine seelische Misshandlung darstellen,
– zur Entstellung des Körpers führen.
▶ Schranken:
Vorbehaltsschranke (einfacher Gesetzesvorbehalt: „Nur aufgrund eines Gesetzes“), z. B. Einsatz von unmittelbaren Zwang, Blutentnahme.