Читать книгу PolRep für die Laufbahnprüfung mD in Baden-Württemberg - Dennis Klaiber - Страница 17
1.6.4.3 Recht auf Leben
Оглавление▶ Schutzbereich:
Schützt die biologisch-physische Existenz des menschlichen Lebens → Schutz vor Entzug des Lebens.
▶ Schranken:
Vorbehaltsschranke (einfacher Gesetzesvorbehalt: „Nur aufgrund eines Gesetzes“).
Ein direkter Eingriff kommt nur in Extremsituationen in Betracht, muss eingeschränkt sein auf Fälle, in denen Leben gegen Leben steht.
Grundlage z. B. § 54 Abs. 2 PolG (Finaler Rettungsschuss).
Beim Konflikt Leben gegen Leben überwiegt die Pflicht des Staates, Leben zu schützen und Gefahren abzuwenden.