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1. Teil Ermittlungen im Unternehmen5. Kapitel Die Rechtsstellung der internen Ermittler › I. Allgemeines

I. Allgemeines

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Das 5. Kapitel widmet sich vorrangig der strafprozessualen Stellung der internen Ermittler, deren spezifische Rechte und Pflichten beschrieben werden. Der Frage, in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft Zugriff auf die Ergebnisse interner Ermittlungen hat, wird dabei besonderes Augenmerk gewidmet, da es hier – im Einzelnen umstritten – zu einem ausgeprägten Spannungsverhältnis zwischen den arbeitsrechtlichen Pflichten der Beschäftigten und der Selbstbelastungsfreiheit kommen kann und die Ermittlungsbefugnisse der Staatsanwaltschaften ihrerseits wieder unmittelbaren Einfluss auf die Kooperationsbereitschaft von z.B. Interviewpartnern haben dürften.[1] Unter Rn. 2 ff. wird daher zunächst das Zeugnisverweigerungsrecht des § 53 StPO näher erläutert, unter Rn. 18 ff. das Zeugnisverweigerungsrecht für Hilfspersonen gem. § 53a StPO. Es folgt unter Rn. 23 ff. eine Auseinandersetzung mit dem Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO und unter Rn. 52 ff. eine Darstellung der Beweiserhebungs-, -verwendungs- und -verwertungsverbote des § 160a StPO. Das 5. Kapitel schließt unter Rn. 69 ff. und Rn. 74 ff. mit einer kurzen Betrachtung der strafrechtlichen Risiken interner Ermittlungen und der zu berücksichtigenden berufsrechtlichen Pflichten.

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