Читать книгу Internal Investigations - Dennis Bock - Страница 279
b) Entbindungsberechtigter
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Entbindungsberechtigt ist jeder, dessen Vertrauensschutz § 53 StPO dient. Ausschlaggebend ist regelmäßig das Mandatsverhältnis.[57] Sind mehrere Personen geschützt, so müssen alle eine entsprechende Erklärung abgeben oder es muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden.[58] Dies gilt insbesondere für eine Mehrheit von Geschäftsführern einer GmbH[59] oder einen Wechsel der Geschäftsführung oder des Vorstandes.[60] Hat ein nicht geschützter Dritter dem Berufsträger ein Geheimnis anvertraut, kann nur der Geschützte die Entbindung erklären.[61] Wenn allerdings der Beschuldigte dem Berufsträger das Geheimnis eines Dritten anvertraut hat, können sowohl der Beschuldigte als auch der Dritte die Entbindung erklären.[62]
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Die Entbindungserklärung kann ausdrücklich oder konkludent[63] erfolgen und ist analog § 52 Abs. 3 S. 2 StPO frei widerrufbar.[64] Ist dies vom Geschützten gewollt, kann die Entbindungserklärung rechtlich wirksam auf bestimmte Tatsachenkomplexe beschränkt werden, nicht aber auf einzelne Tatsachen.[65] Der Widerruf der Entbindung muss im Gegensatz zur Entbindung selbst ausdrücklich erklärt werden.[66] Widerruft der Geschützte die Entbindung von der Schweigepflicht erst nach der Aussage des Berufsträgers, bleibt die Aussage prozessual verwertbar und eine Niederschrift über die Vernehmung kann verlesen werden.[67] § 252 StPO erfasst den Fall des Widerrufs der Entbindung von der Schweigepflicht nicht.[68] Eine Vertretung ist sowohl hinsichtlich der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht als auch hinsichtlich ihres Widerrufs wegen des höchstpersönlichen Charakters beider Erklärung ausgeschlossen.[69]