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Ermahnung zur wirtschaftlichen Arzneiverordnung

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Kein Land der Welt kann seine Mittel verschwenden. So bemühte sich auch die DDR um die „wissenschaftlich begründete wirtschaftliche Arzneiverordnung“. Dazu gab es in Abständen Weiterbildungen oder Einzelbeiträge auf Veranstaltungen mit umfassenderer Thematik.

Ich verordnete den Patienten bei Husten und zum Ausschwitzen von Erkältungsinfekten gern unterstützend diverse Tees, meist 100 Gramm, manchmal sogar 200 Gramm. Bei der nächsten entsprechenden Weiterbildung stellte der Kreisapotheker bei seinen Darlegungen auch riesige Tüten auf den Tisch. „Es gibt hier wohl Kollegen, die noch keine Mengenvorstellungen bei ihren Tee-Rezepten haben. 100 Gramm – das ist sooo viel! 25 bis 30 Gramm reichen völlig“. Ich wechselte mit dem Referenten heimlich verständnisvolle Blicke und damit war der Fall erledigt. Das war das einzige Mal, dass ich mit der „DDR-Staatsmedizin“ eine kritische Berührung hatte.

Hygienearzt in zwei Gesellschaften

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