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Streitigkeiten mit öffentlichrechtlichem Bezug

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Nicht jeder Streit, der wegen Nachbarn veranlasst ist, ist zwingend mit dem Nachbarn direkt auszutragen – etwa falls eine Behörde die anzufechtende Entscheidung getroffen hat.

Von öffentlich-rechtlichen Nachbarstreitigkeiten ist, wie in den folgenden Beispielen, die Rede, wenn eine Behörde einem Antragsteller eine Rechtsposition bewilligt oder gegen ein Verhalten nicht einschreitet, wodurch ein Dritter in seiner Rechtsposition negativ betroffen, gestört oder belästigt wird. Den Betroffenen steht nach erfolglosem Widerspruch dann der Weg zu den Verwaltungsgerichten gegen die jeweilige Behörde offen.

Gut beraten im Nachbarschaftsrecht

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