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Seine Nachbarn kann man sich meist nicht aussuchen, trotzdem sind sie uns im Alltag sehr nahe. Streitigkeiten lassen sich nicht immer vermeiden. Ungelöste Konflikte können im täglichen Umgang sehr belastend sein. Wie lassen sich also Streitigkeiten so beilegen, dass man in Zukunft wieder normal nebeneinander leben kann?

Wie kann ich mich im Streitfall wehren?

Zunächst kommt es darauf an, gegen wen oder was Sie sich wehren müssen. Wer ist eigentlich Ihr richtiger Ansprechpartner? Gehen Sie direkt gegen den Nachbarn vor oder müssen Sie sich an eine Behörde wenden? Es gibt ein großes Angebot an Verfahren der Konfliktbeilegung. Sie reichen von der Selbsthilfe über die beratende Unterstützung bis zur Vertretung vor Gericht oder bei Behörden. Das Kapitel „Den Konflikt lösen“ (Seiten 35 ff.) hilft Ihnen, das passende Verfahren zu finden.

Wer muss die Prozesskosten eines Gerichtsprozesses zahlen?

Die Frage der Streitkosten hängt vom Streitaufwand ab und davon, wie die Auseinandersetzung betrieben wird. Die kostengünstigste Variante ist stets die direkte Auseinandersetzung mit dem Nachbarn. Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, zahlt grundsätzlich derjenige die gesamten Kosten des Rechtsstreits (eigenen Anwalt, gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten) über die Instanzen, der im Verfahren am Ende letztlich unterliegt. Bei einem Teilunterliegen beider Streitparteien kann eine quotenmäßige Kostenbeteiligung erfolgen. Bei einem gerichtlichen Vergleich kommt es auf die Vereinbarung an. Üblicherweise werden dabei die Kosten gegeneinander aufgehoben, jeder zahlt seine Kosten selbst. Mehr Informationen zu den Kosten eines Rechtsstreits ab Seite 68.

Mein Nachbar baut auf seinem Grundstück und hält den Grenzabstand nicht ein. Was kann ich tun?

Wenn Sie direkt beim Nachbarn nichts erreichen, können Sie sich an die Baubehörde wenden und einen Antrag auf Baustopp stellen. Eventuell bietet sich auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) an und der Widerspruch respektive die Verpflichtungsklage, wenn der Baustopp abgelehnt wird.

Wie kann ich mich gegen eine Baugenehmigung wehren, wenn sie den Betrieb eines Gewerbes ermöglicht?

Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat in einem reinen Wohngebiet eine Baugenehmigung für eine kleine Autowerkstatt erhalten. Ist die Baugenehmigung mit Rechtsmittelbelehrung bekannt gemacht, kann und muss man dagegen innerhalb von einer Monatsfrist Widerspruch bzw. Anfechtungsklage erheben, eventuell einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen (siehe Seite 118). Fehlt eine Rechtsmittelbelehrung oder ist sie fehlerhaft, beträgt die Frist für die Reaktion ein Jahr.

Wie kann ich gegen die Genehmigung einer Hochspannungsleitung in der Nachbarschaft vorgehen?

Ein Stromversorgungsunternehmen plant die Verlegung einer neuen Hochspannungsleitung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens: Wie kann ich dagegen vorgehen? Innerhalb einer Zeitspanne der einmonatigen Auslegungsfrist zuzüglich zwei Wochen müssen Sie zwingend alle Einwendungen geltend machen, da Sie ansonsten ausgeschlossen (präkludiert) sind. Sodann ohne vorherigen Widerspruch mithilfe eines Anwalts vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) oder Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage erheben. Ein Anwalt ist notwendig, da beim OVG und VGH Anwaltszwang herrscht (siehe „Planfeststellungsverfahren“, Seite 113).

Wie kann ich gegen einen Bebauungsplan vorgehen?

Die Gemeinde plant, in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft ein Gewerbegebiet auszuweisen. Sie hat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und hat dies bekannt gemacht. Welche Möglichkeiten stehen mir als Nachbar zu? Innerhalb der Offenlagefrist innerhalb eines Monats können bei der Gemeinde Einwendungen erhoben werden, über die die Gemeinde zu entscheiden hat. Nach dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat und dessen öffentlicher Bekanntgabe kann durch einen Anwalt (beim OVG/VGH besteht Anwaltszwang) ein Normenkontrollantrag gestellt werden (siehe „Normenkontrolle, Bebauungsplan“, Seite 124).

Lärmendes Gewerbe: Wie kann ich die Gewerbeaufsicht zum Einschreiten veranlassen?

Von der gegenüberliegenden Straßenseite dröhnt jede Nacht bis 2.00 Uhr morgens Musik von einer Bar herüber. Nach 2.00 Uhr, wenn die Gäste gehen, verabschieden diese sich laut, knallen Autotüren und lassen die Motoren aufheulen. All das bringt Sie regelmäßig um Ihre Nachtruhe: Ihre Optionen sind ein Antrag auf Einschreiten der Gewerbeaufsicht, ein Antrag auf Sperrzeitenverlängerung und der Antrag auf Untersagung beziehungsweise Entzug der Gaststättenerlaubnis (siehe „Lärm von Nachbarn“, Seiten 98, 145 ff.)

Gut beraten im Nachbarschaftsrecht

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