Читать книгу Gut beraten im Nachbarschaftsrecht - Dr. Ulrich Janes - Страница 16

Hundegebell kann mächtig nerven

Оглавление

Anton hat auf seinem Grundstück einen Zwinger errichtet, er hält und züchtet Hunde, die natürlich auch laut bellen. Das Grundstück, auf dem der Zwinger steht, befindet sich in einem Tal, sodass das Gebell der Hunde dadurch noch verstärkt wird. Mehrere Dorfbewohner haben sich zuerst bei ihm über häufiges und langes Hundegebell beschwert. Da Anton aber nicht bereit ist, Abhilfe zu schaffen – er ist der Ansicht, Hunde bellen nun mal einfach –, haben sich die Dorfbewohner an die zuständige Ordnungsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt, gewandt und um Abhilfe gebeten.

Die zuständige Behörde ordnet daraufhin an, dass die Vierbeiner während der Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr überhaupt nicht bellen dürfen und tagsüber höchstens 60 Minuten.

Der Halter zieht gegen die Behörde vor Gericht, weil er der Meinung ist, dass dieses Verbot unzulässig sei.

Was ist die beste Lösung? Es ist nicht nur eine Frage der Zulässigkeit des Gebells, sondern der Durchführbarkeit. Wie kann einem Hund das Bellen verboten werden? Ein Weg in die Lösung ist also, mit dem Zwingerbesitzer nach Wegen zu suchen, die er bewältigen kann. Es ist die Herangehensweise der Mediation, die erst eine Lösung sucht, nachdem die Interessen ausgelotet wurden. Auch wenn der Zwingerbesitzer in dem Hundegebell einen Ausdruck der Lebensfreude erkennt, wird es doch möglich sein, ihm zu verdeutlichen, dass die Lebensfreude des einen zur Belästigung des Anderen werden kann. Sobald diese Einsicht bekundet wurde, wird ein Gespräch darüber erfolgreich sein.

Gesetz und Recht: Lang anhaltendes und häufiges Bellen mehrerer Hunde in einem Zwinger stellt tagsüber und nachts eine erhebliche Lärmbelästigung dar, die Nachbarn nicht hinnehmen müssen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen (Az. 3 B 87/17).

Das Oberverwaltungsgericht befand auch, die Anordnung der Behörde sei rechtmäßig. Denn diese habe nicht jegliches Hundegebell untersagt, sondern nur das belästigende, ausdauernde und häufige Bellen. Kurzzeitiges, gelegentliches Gebell sei dagegen keine Belästigung, sondern eine sozial adäquate Geräuschkulisse, die Nachbarn hinnehmen müssten.

Wie geht es weiter? Anton muss dafür sorgen, dass das lang andauernde und dadurch belästigende Bellen unterbleibt. Dabei muss er natürlich die Tierschutzvorschriften beachten.

Gut beraten im Nachbarschaftsrecht

Подняться наверх