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2. Die Bedeutung von Märtyrer/innen und Reliquien sowie die Reliquienbeisetzung unter der Altarmensa

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Die Absage an das Böse und das Bekenntnis des Glaubens gehören zur Taufberufung und verwirklichen diese. Was in der Babytaufe in seiner Dramatik nicht deutlich genug wird, hatte in der altkirchlichen Erwachsenentaufe seine Gestalt gefunden: Erwachsene und in der Christusbeziehung bereits gefestigte Menschen erklären, dass sie aufgrund der gereiften Christusbeziehung eine Klarsicht gegen das Böse, gegen alles Entzweiende (diabolein) haben und mit der Kraft der Gottesbeziehung das Gute suchen. So wird durch die Christusnachfolge die Bejahung des dreifachen Liebesgebotes (Gott – Selbst – Nächste) und die Verwirklichung der Werte des Evangeliums zusammengefügt (symballein) zu einem Leben aus dem Glauben. Das Diabolische wird bekämpft und gemieden, das Symbolische gesucht und gepflegt. Die Märtyrergestalt, die für diese Überzeugung das Leben gibt, wird Vorbild und mahnende Gestalt zugleich, hat damit immer auch eine prophetische Qualität. Dazu dienen: der Wallfahrtsort, der jährliche Gedenktag, Grabmäler und Altäre, unter denen die Reliquien bestattet sind, pädagogisch-didaktische Arbeiten, theologisch-ethische Auseinandersetzungen und auch alle Formen der Erinnerung in Kunst und Kultur. Die Beisetzung der sterblichen Überreste, der Reliquien, eines Märtyrers unter einem Altar, auf dem regelmäßig die Eucharistie gefeiert wird, würdigt im liturgischen Glaubensvollzug in vornehmster Weise die Lebenshingabe eines Menschen als Zeugnis in der Nachfolge Jesu.

Reliquien im klassischen Sinne sind die sterblichen Überreste einer christlichen Persönlichkeit, die im Sinne der katholischen Kirche selig- bzw. heiliggesprochen ist, und welche liturgisch verehrt werden; wobei die sterblichen Überreste eines Menschen als Primärreliquien bezeichnet werden im Unterschied zu Lebensutensilien und Berührungsstücken, welche als Sekundärreliquien gelten.27 Für die Entscheidung über die Echtheit und die Aufbewahrung ist die römische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zuständig.28 Im Rahmen eines Kanonisationsprozesses ist auch die kanonische Anerkennung der sterblichen Überreste von Diener/innen Gottes vorzunehmen. In der Regel geschieht dies auf Anfrage des Postulators.29

Der Bestattungsort spielt für einen Seligen bzw. für die Verehrung vor der Seligsprechung, wenn er gegeben ist, immer auch eine wichtige Rolle, sollte doch eine durchgängige Verehrung des Grabes/am Bestattungsort nachgewiesen werden können. Daher greift dieser Beitrag auch auf die Umstände und diesbezüglichen Gegebenheiten aus.

Vom Schafott zum Altar

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