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Die Geburt des Europabürgers
ОглавлениеAuch hinsichtlich der Stellung des Individuums hat die europäische Integrationsmethode weitgehendere Konsequenzen als andere Freihandelsbemühungen. Im Bereich der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes – freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – verfügt das Individuum über einen einklagbaren Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen eines anderen Staates, auch wenn es dessen Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Selbst wenn dadurch vor allem die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit angestrebt und auch erreicht wurde, hat diese Europäisierung eine nicht zu unterschätzende politische Bedeutung. Nicht nur wurden damit einklagbare und durchsetzbare Freiheitsgarantien auf die europäische Ebene angehoben. Auch kann sich jedes Individuum, wenn es im Bereich dieser Freiheitsgarantien in einem anderen Staat aufgrund seiner fehlenden Staatsangehörigkeit diskriminiert wird, vor den Instanzen dieses anderen Staates zur Wehr setzen. Der Rechtsschutz ist diesbezüglich europäisiert worden, sodass der Binnenmarkt hinsichtlich des Diskriminierungsverbotes einen einzigen, europäischen ‹Rechtsschutzstaat› bildet.10
Zwar erinnert diese Entwicklung zunächst an die Vorgänge Ende des 18. Jahrhunderts, als sich das Individuum aus der Definition durch seine Herkunft herauslöste und zum Staatsbürger wurde, der zusammen mit seinen Mit-Bürgern den demokratischen Nationalstaat bildete. Diese Analogie stimmt aber nicht vollumfänglich. Denn die heutige Europäisierung geschieht nicht etwa dadurch, dass ein europäischer Staat mit einem gesamteuropäischen Volk geschaffen würde.11 Vielmehr ergibt sich die Verschiebung auf eine übergeordnete Ebene über die Inanspruchnahme der Freiheiten durch die einzelnen Individuen.12 Je mehr die Freiheiten in Anspruch genommen werden, desto mehr entsteht eine gemeinsame Verantwortung für deren institutionelle Rahmenbedingungen, also für die Institutionen, durch die diese Freiheiten geschützt werden. Aber – und dies ist entscheidend – die gemeinsame Verantwortung bleibt eine solche unter Fremden. Es wird von niemandem verlangt, eine ‹europäische Identität› zu entwickeln, so wie sich im 19. Jahrhundert nationale Identitäten entwickelt haben. Gemäss dem Grundgedanken der Europäischen Union sollen Fremde, ‹ohne ihre wechselseitige Fremdheit, die auf sehr verschiedenen geschichtlichen Entwicklungspfaden beruht, aufzugeben, dennoch einem gemeinsamen Herrschaftsverband angehören und damit so etwas wie eine politische Gemeinschaft bilden›.13
Und trotzdem kann man diesen Vorgang analog der Geburt des Staatsbürgers Ende des 18. Jahrhunderts als Geburt des Europabürgers bezeichnen, der durchaus auch Staatsbürger bleibt. So wie damals der politische Austausch unter ‹Fremden› verschiedener Herkunft im Rahmen des neugeschaffenen Nationalstaates ermöglicht wurde, entstand zweihundert Jahre später und entsteht im Rahmen der Europäischen Union weiterhin eine dauerhafte Beziehung der Verantwortungsteilung zwischen Personen verschiedener Staatsangehörigkeit, ‹die ihre wechselseitige Fremdheit nicht zu überwinden trachten, aber Brücken zueinander schlagen wollen›.14 Voraussetzung dafür ist die politische Dimension dieses Gebildes, das heisst der Anspruch des Einzelnen auf politische Mitwirkung beim Zustandekommen der Regeln, welchen sich dieses Gebilde unterstellt. Und dieser Anspruch hat letztlich mit Demokratie zu tun, auch wenn der demokratische Einfluss erst auf dem Weg ist, zu seiner befriedigenden Form zu finden. Dies ist auch der Grund, weshalb der Vorgang wie damals verbunden ist mit politischer Individualisierung.
Wer die auf die europäische Ebene angehobene Freiheit in Anspruch nimmt oder wer als Staatsbürger auch nur ermessen kann, was die Freiheitsgarantien der Union politisch bedeuten, wächst in diese Teilung der Verantwortung unter Fremden hinein, die den Europabürger letztlich ausmacht. Zugehörigkeit zu diesem europäischen Kontinent und Loyalität zu seinen Institutionen sind nicht eine Frage ‹europäischer Identität›, was immer man unter dem Begriff der Identität verstehen will.15 Sie sind die Folge der Inanspruchnahme von Freiheit, die sich die Bürger der verschiedenen europäischen Staaten gegenseitig einräumen. Damit verbunden ist die gemeinsame Verantwortung dafür, dass die Rahmenbedingungen für diese Freiheit gewährleistet bleiben. Diese Verantwortung betrifft nicht nur den Bestand, sondern auch die Weiterentwicklung der Institutionen, über welche die gegenseitige Einräumung von Freiheiten erfolgt. Deshalb steht sie in einem Zusammenhang mit dem demokratischen Anspruch der Europäischen Union. Der Schweizer Alfred Kölz hat unter dem Titel ‹Demokratie und Freiheit› den Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung auch für die europäische Ebene deutlich herausgearbeitet.
Demokratie sei ‹ein die Freiheit unterstützendes Element, welches jene zu einem dynamischen aktiven Lebenselement macht. Dadurch wird die individuelle Freiheit aus ihrer bloss abgrenzenden, sozusagen ,quietistischen’ und statischen Funktion herausgelöst und gewinnt die neue Dimension einer Freiheit der Mitwirkung und Verantwortung, die sowohl für den Einzelnen wie auch für das Gemeinwesen fruchtbar ist.›16
Mit diesem Zitat zeigt sich, wie auch schweizerische politische Kultur für die Weiterentwicklung der Europäischen Union nutzbar gemacht werden kann. Neben die eher abstrakte Aussage von Alfred Kölz sei – in derselben Absicht der Nutzbarmachung – […] jenes Bild von Denis de Rougemont aus dem Jahre 1965 gestellt, das konkreter nicht sein könnte. Der jodelnde Appenzeller Bauer, der sozialistische Arbeiter aus Bern und der anglomane Bankier aus Genf, die sich fremd bleiben und dennoch verbunden werden durch die eidgenössischen Institutionen.17 Auch sie sind Vorfahren der Europabürger, die trotz gegenseitigem Fremdbleiben gemeinsam Verantwortung tragen für die europäischen Institutionen.»
Aus: Haller, Gret. Europa als Ort der Freiheit. Die politische Rolle des Individuums in Zeiten des Nationalismus. Bern 2018. S. 92–98. © Stämpfli Verlag, Bern.