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d) Darlehensvergabe an Geschäftsführer

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Die Vergabe von Darlehen an Geschäftsführer ist grundsätzlich möglich. Ungeachtet des Umstands, ob es sich um Fremd- oder Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, ist eine Kreditvergabe an Geschäftsführer aus dem Stammkapital der GmbH nach § 43a Satz 1 GmbHG unzulässig und führt zu einem Rückgewähranspruch der Gesellschaft, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Darlehensgewährung ein vollwertiger Rückgewähranspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer gegenübersteht (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG).94

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Ein zinsverbilligtes Darlehen führt beim Geschäftsführer zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn der Zinssatz für das Darlehen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter dem marktüblichen Zins für vergleichbare Darlehen liegt. Die Laufzeit des Darlehens und die Dauer der Zinsfestlegung müssen somit einem Drittvergleich standhalten. Eine Zinsverbilligung ist eine Sachzuwendung im Sinne von § 8 Abs. 2 EStG und nur bei Unterschreiten der monatlichen Freigrenze von 44 € steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

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