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b) Besteuerung der Geschäftsführervergütung
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Der Geschäftsführer der GmbH bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG,120 ungeachtet des Umstands, dass der Geschäftsführer in aller Regel kein Arbeitnehmer im formalen Sinne ist. Dies gilt für Fremd- wie auch für Gesellschafter-Geschäftsführer. Bei Letzteren sind im Zusammenhang mit der Vergütung indes die schon dargestellten Grundsätze des Verbots der verdeckten Gewinnausschüttung zu beachten.