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§ 8 Entscheidungsspielräume der Verwaltung
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Steuerung der öffentlichen Verwaltung durch Gesetze
II. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielraum
III. Ermessen der Verwaltung
IV. Koppelungsvorschriften
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Fall 4:
Polizist P beobachtet eine Schlägerei zwischen mehreren Männern. Einer der Beteiligten geht zu Boden, die anderen schlagen weiter auf ihn ein. Der zu Boden Gegangene blutet stark und ist offensichtlich nicht mehr in der Lage, sich zu wehren. Muss P einschreiten? Rn 232
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