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Teil 1 Vom 01.01.1966 bis 30.11.1969 – Justizvollzugsanstalt
Tegel Ein Zugang

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Es war am 3. Januar 1966, als ich gegen 7.30 Uhr mit meinem VW-Käfer in das große Fahrzeugtor der Strafanstalt Tegel in der Seidelstraße einbog. Ich parkte gleich vorn im Wendekreis und meldete mich durch Klingeln an der Fußgängerpforte. Ein etwa fünfzigjähriger Beamter öffnete und fragte mich mürrisch mit heiserer Stimme, was ich denn wolle. Etwas verunsichert zeigte ich mein Einstellungsschreiben und meinte, ich sei ein neuer Kollege. Die Antwort war: „Ob Sie eine Kollege sind, wird sich noch herausstellen!" Auf meine Frage, ob mein Auto dort, wo ich es hingestellt hatte, bleiben dürfe, wurde er fast ungehalten: „Sie behindern den Fahrzeugverkehr. Fahren Sie Ihre Karre mal schnell hier weg. Der Parkplatz ist hundert Meter nach links, vor der Anstaltsmauer!" Zur Anstalt zurückgekehrt, wurde ich zur Dienstzuteilung geschickt, die sich im Pfortenbereich befand. Es stellte sich der Verwalter Kreidel vor, der etwas freundlicher wirkte. Dennoch meinte er, dass ich zum Frühdienst hätte kommen müssen, der aber schon um 6.15 Uhr begonnen habe. Ich versprach, dies künftig zu beachten und ließ mich in den Dienst einweisen. Mein künftiger Bereich sei das Verwahrhaus II und für die nächsten vier Wochen sei ich zur Einführung im Frühdienst eingeteilt. Meine dienstliche Bezeichnung für die bevorstehende Probezeit sei Hilfsaufseher. Ich war somit Angestellter in der Vergütungsgruppe BAT IX.

Der Dienstzuteiler gab mir einen großen Schlüsselbund und erläuterte mir die Funktion der drei verschiedenen Schlüssel mit dem Hinweis, diese wie meinen Augapfel zu hüten, und sie keinesfalls aus der Hand zu geben oder unbeaufsichtigt zu lassen. Dann zeigte er mir den Weg zum Haus II über den Hof geradeaus durch den Verwaltungstrakt, über dem sich die Kirche befand.

Als ich den Hof betrat, sah ich linksseitig an der Tür einer Werkstatt zwei Strafgefangene stehen, die an ihrer blauen Bekleidung zu erkennen waren. Die Zuchthäusler waren damals braun und die Sicherungsverwahrten schwarz bekleidet, mit einem grünen Streifen an den äußeren Hosenbeinen, wodurch sie etwas spöttisch auch „General“ genannt wurden. Den größeren und wesentlich kräftiger aussehenden der beiden Gefangenen erkannte ich sofort. Sein Name war Heinz Bartsch. Offensichtlich hatte er mich auch erkannt, denn er nickte mir kurz zu.

Mit Heinz Bartsch hatte ich mich im Frühjahr 1963 in einer Bar am Kottbusser Tor heftig geprügelt. In der „Marinabar" hatte meine damalige Frau, 20 Jahre alt und recht gut aussehend, vorübergehend in den Abendstunden am Wochenende als Serviererin gearbeitet, um etwas dazu zu verdienen. In der Woche arbeitete sie als gelernte Einzelhandelskauffrau im Bekleidungsgewerbe. Wir waren seit November 1961 verheiratet und hatten eine einjährige Tochter. Ich kam, wenn meine Frau in der Bar war, zum Ende der Öffnungszeit so gegen 1 Uhr nachts dorthin, um dann mit ihr nach Hause zu gehen. Wir wohnten ganz in der Nähe in einer Vierzimmerwohnung zusammen mit meiner Großmutter, die sich bei unserer Abwesenheit liebevoll um unsere Tochter kümmerte.

An dem genannten Abend saß ich am Nebentisch von Heinz Bartsch und trank ein Bier. Meine Frau brachte Getränke an den Tisch von Bartsch. Als sie sich zum Gehen abwandte, fasste er sie plötzlich von hinten zwischen die Beine. Sie drehte sich abrupt um und verpasste ihm eine klatschende Backpfeife. Daraufhin stand er auf und ging drohend, obszöne Ausdrücke brüllend, auf sie zu. Weit kam er nicht, da hatte ich ihn mit beiden Händen am Hemd gepackt und mit Beinstellen zu Boden gebracht. Voll maßloser Wut warf ich mich auf ihn und ließ mich mit den Knien auf seinen Oberkörper fallen, was, wie ich später erfahren sollte, zu einer schweren Rippenprellung führte und ihn sofort in seiner Beweglichkeit und möglichen Gegenwehr erheblich einschränkte. Ich ergriff ein Glas mit Stiel, welches von einem Tisch gefallen war und rammte es ihm in die Schädeldecke. Er blutete sofort stark, ich jedoch ebenfalls, weil ich mich an der Innenfläche der rechten Hand durch den Stiel des Glases verletzt hatte. Ich ließ aber meinen Gegner nicht mehr hochkommen, denn ich wusste, dass er Amateurboxer im Schwergewicht war. Getrennt wurden wir schließlich durch zwei herbeigerufene Polizeibeamte des ganz in der Nähe befindlichen Polizeireviers. Kurz darauf fuhr ein Rettungswagen der Feuerwehr vor, der Bartsch nach der Erstversorgung ins Urbankrankenhaus brachte. Ich ließ mir an meiner Hand einen Druckverband anlegen und fuhr erst am nächsten Morgen ebenfalls ins Urbankrankenhaus, wo meine Verletzung an der Handinnenfläche genäht wurde.

Nach diesem Vorfall wurde mir in der „Marinabar“ mit spürbarem Respekt begegnet. Auch später im Verwahrhaus II in Tegel blieb die Angelegenheit nicht verborgen, weil ein Barkeeper aus Kreuzberg, der bei der Schlägerei anwesend war und bei meinem Dienstantritt dort einsaß, unverzüglich anderen Gefangenen von der Schlägerei Bericht erstattet hatte.

In Tegel wurde ich zunächst in der Personalstelle ausführlich belehrt und später auch vom damaligen Anstaltsleiter mit Handschlag in den Dienst als Angestellter im Aufsichtsdienst aufgenommen. Ich sollte nun zur Kleiderkammer fahren und meine Dienstbekleidung holen. Das tat ich dann auch, indem ich zur Lehrter Straße fuhr, wo sich neben der Strafanstalt für Frauen das Justizverwaltungsamt befand und auf dessen Dachboden die Kleiderkammer des Justizvollzugs untergebracht war. Mit Winter- und Sommersachen fuhr ich zurück nach Tegel, nahm meine zahlreichen Kleidungsstücke und mehrere Paar Schuhe über den Arm und betrat das Verwahrhaus II, welches sich direkt hinter dem Flur des Verwaltungsbereichs befand.

Als ich die breite Treppe zur Zentrale hochging, rief ein Gefangener laut: „Zentrale, ein Zugang!" So wie sonst üblich rief der dortige Hauptwachmeister zurück: „Kommen lassen!" Der Rufer war, wie sich später herausstellte, der sogenannte Badekalfaktor, ein Gefangener, der für die Reinigung des großen Duschraumes verantwortlich war und auch das wöchentliche Duschen der Gefangenen und den Wasserverbrauch überwachte. Dies war ein begehrter Arbeitsplatz unter den Gefangenen, weil dieser eine relativ große Bewegungsfreiheit im Hause ermöglichte. Ich hatte mir seine dreiste Handlungsweise gut gemerkt und es ihm vier Wochen später „heimgezahlt“ und bei einer Kontrolle der Baderäume einige sogenannte „Schmöker" (Wildwest- oder Kriminalromanhefte), die im Knast einen gewissen Wert darstellten und verbotenerweise im Besitz des Badekalfaktors waren, konfisziert.

Es war das erste Mal, dass ich ein Gefängnis betrat und ich war sehr beeindruckt. Das Haus II war, wie auch die Häuser I und III, gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichtet worden. Es hatte vier Flügel: A bis D. In den Flügeln A, B und C waren auf vier Stationen übereinander die Gefangenen in Einzelzellen untergebracht, die jedoch damals wegen der ständig herrschenden Überbelegung im Berliner Strafvollzug überwiegend mit jeweils drei Gefangenen belegt waren.

Im D-Flügel befanden sich einige Diensträume, z. B. das Sozialarbeiterzimmer und auch das Krankenrevier. Ganz unten befanden sich die sogenannten Absonderungszellen, in welche renitente Gefangene bei besonderen Vorkommnissen, z. B. bei tätlichen Angriffen auf Bedienstete, unter Anwendung von unmittelbarem Zwang gebracht werden konnten. In Höhe der ersten Etage waren im ganzen Haus, wie im Zirkus für die Trapezartisten, Maschendrahtnetze gespannt, um Suizidversuchen entgegenzuwirken.

Der Hauptwachtmeister der Zentrale, der mich empfing, war zwar sehr sachlich aber nicht unfreundlich. Er erklärte mir, dass ich zunächst im Frühdienst auf der Station 4 von Hauptwachmeister Griesel in den Dienst eingewiesen werde. Mein Umkleideschrank würde sich allerdings im Dienstraum der Station 7 befinden, dort sollte ich meine Dienstbekleidung anlegen. Ich zog mich also um und wollte mich zur Station 4 begeben. Das war jedoch gar nicht so einfach. Ich ging also zurück in Richtung Zentrale, die den Mittelpunkt des sternförmigen Gebäudes bildete, sich aber im zweiten Ring befand. „Na Meester, soll ick Ihn' helfen? Wo woll’n Se denn hin?", fragte mich ein Gefangener. Das war also der erste persönliche Kontakt mit einem Gefangenen, den ich hatte. Es sollten im Verlauf meiner Dienstjahre im Vollzug unendlich viele folgen.

Ich sagte, dass ich zur Station 4 möchte. „Ach so, zu Vater Griesel, da jehn Se eins höher, dann nach rechts und janz nach hinten." Ich kam im Dienstzimmer an, wo der Kollege, etwa 50 Jahre alt, am Tisch saß und etwas in ein Dienstbuch schrieb. Er stand sofort auf, gab mir die Hand und sagte freundlich: „Es ist schön, dass du mir helfen willst, hier ist ziemlich viel zu tun!"

Er erklärte mir zunächst die Dienstbücher, einschließlich der Vordrucke und des Büromaterials, was er äußerst genau vornahm. In einem Ordner befanden sich die sogenannten „Wahrnehmungsbogen“ von allen Gefangenen. In diesen waren die persönlichen Daten der Insassen, einschließlich Straftaten, Strafdauer sowie Vorstrafen ersichtlich. Das war natürlich sehr interessant für mich. Auf der Station 4 befanden sich 36 Gefangene, alle Langstrafer, also mit mindestens drei Jahren Gefängnisstrafe. Die Straftaten erstreckten sich von schwerem Diebstahl, Körperverletzung, Sexualdelikten bis, zu meinem Erstaunen, in einem Fall zu Doppelmord und schwerer Körperverletzung. Das wollte ich genauer wissen, zumal der Gefangene erst 22 Jahre alt war. Kollege Griesel klärte mich auf. Der junge Mann, er hieß Bachmann, hatte im Alter von 17 Jahren seinen Vater und dessen Geliebte im Schlaf erschlagen und war zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, die er zunächst in der Jugendstrafanstalt Plötzensee verbrachte. Nach etwa einem Jahr versuchte er mit einem anderen Gefangenen, aus der Anstaltstischlerei, in welcher er arbeitete, auszubrechen, indem Bachmann dem siebenundfünfzigjährigen Tischlermeister ein Kantholz über den Kopf schlug, worauf dieser besinnungslos zusammenbrach. Sie nahmen seine Anstaltsschlüssel, schlossen die Werkstatttür auf und rannten mit einem leiterähnlichen hohen Regal auf den Anstaltshof zur Mauer, um diese zu überwinden und in die Freiheit zu gelangen. Dies wurde jedoch vom Wachtturm aus beobachtet, worauf der dortige Beamte sofort Alarm gab. Die herbeieilenden Bediensteten konnten die beiden Ausbrecher noch an der Mauerinnenseite überwältigen.

Die beiden Gefangenen wurden damals noch nach dem Jugendstrafrecht wegen schwerer Körperverletzung und Meuterei angeklagt. Der verletzte Beamte war etwa sechs Monate nach dem Ausbruchsversuch gestorben. Es gelang der Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachzuweisen, dass der Beamte infolge der Körperverletzung verstorben war. So wurde Bachmann zusätzlich zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, was im Zusammenzug mit seiner ursprünglichen Strafe 16 Jahre ergab, von denen er jetzt etwa fünf abgegolten hatte.

Nun führte mich Kollege Griesel über die Station. Auf jeder Flurseite waren 18 Zellen, zum Teil mit drei Gefangenen belegt.

Sogenannte „Beobachter“, die durch einen roten Punkt auf der an der Zellenaußentür für jeden Gefangenen angebrachten Kennkarte gekennzeichnet waren, hatten zumeist eine Einzelzelle, wie z. B. Bachmann. Gründe, die zur Beobachtung führten, waren zumeist Suizid- oder Fluchtgefahr. Hinweise auf die Gefahr von Gewalttätigkeit waren allgemein nur auf dem Wahrnehmungsbogen verzeichnet. Beobachter wurden auch nachts durch Lichtanschalten kontrolliert.

Auf den Kennkarten waren auch die Kostformen für die Insassen abzulesen. Es gab z. B. Weißbrot statt Schwarzbrot, Hülsenfrüchteaustausch, Diabetiker- und Moslemkost. Ebenfalls auf der Kennkarte war zu lesen, ob der Gefangene arbeitete und ggf. wo. Es gab auch Zellenarbeiter und Nichtarbeiter, die aufgrund des Vermerks „o.A.“ (ohne Arbeit) zu erkennen waren.

Mir fiel auf, dass an jeder Zellentür, je nach Anzahl der Gefangenen, Stofftaschen mit drei Fächern hingen. Hier wurde zum Einschluss um 18 Uhr das jeweilige Essbesteck der Insassen eingesteckt. Zum Frühstück wurde es dann wieder ausgehändigt. Auf der linken Seite, hinter der letzten Zelle am Flurfenster, befand sich das Dienstzimmer für die Bediensteten. Gegenüber war die sogenannte „Spülzelle“, in der sich am Tage zeitweise die drei Hausarbeiter aufhielten. Diese hatten dort auch einen kleinen Elektrokocher, weil eine Steckdose, wie sonst in keiner Zelle, vorhanden war. Hier bereiteten sich die Hausarbeiter, insbesondere wenn Einkauf war oder sie gute Beziehungen zu Küchenarbeitern hatten, kleine Gerichte, z. B. Spiegeleier zu. Dies wurde allgemein geduldet. Es war auch ganz praktisch für die Bediensteten. Bei Fehlverhalten der Hausarbeiter konnten diesen als Sanktion diese Vorteile entzogen werden, indem man mit einem Außenschalter die Steckdose ggf. ausschalten konnte. Wie ich später selbst feststellen konnte, war die Spülzelle allgemein sehr beliebt als „Tauschzentrale". Hier hielten sich mitunter auch andere Gefangene auf, sofern sie aus irgendeinem Grund gerade nicht in ihrer Zelle waren, z. B. nach Rückkehr von der Arbeitsstelle oder nach erfolgten Besuchen.

Gegen 11.30 Uhr kehrten die arbeitenden Insassen von ihren Anstaltsarbeitsstellen zurück, denn es war Zeit zum Mittagessen. Dieses wurde von der Anstaltsküche der Wirtschaftsverwaltung mit Elektrokarre und Anhängern von Gefangenen zu den Verwahrhäusern gefahren. Die Hausarbeiter trugen die Kessel hoch zu ihren Stationen, um dann das Essen zu verteilen. Kollege Griesel schloss alle Hafträume auf und schob den Riegel vor. Die Hausarbeiter öffneten diese und füllten das Essen, es gab an diesem Tag grüne Bohnen- Eintopf, in die Schüsseln der Insassen. Ich ging hinterher und schloss die jeweilige Zelle wieder ab. Nach etwa einer halben Stunde, es war noch Essen übrig, brüllte ein Hausarbeiter über die Station: „Nachschlag, Fahne!" Ich verstand zunächst gar nichts. Dann sah ich aber, dass auf der linken Seite einiger Zellen eine rote Metallschiene aus dem Mauerwerk mit lautem Geräusch herausschnellte. Dies war also die Fahne. Sie wurde von innen bei Bedarf von den Insassen betätigt. In den später gebauten Vollzugsanstalten gab es diese Meldeeinrichtungen nicht mehr. Sie wurden ersetzt durch Lampen über den Zellentüren, ähnlich wie in Krankenhäusern. In einigen neuen Vollzugsanstalten wurden später auch Gegensprechanlagen installiert. Diese haben den Vorteil, dass der Bedienstete, der über die Anlage dem Gefangenen zum Beispiel eröffnet, dass sein Antrag auf Ausgang abgelehnt wurde, danach gleich die Verbindung beenden kann und nicht mehr die möglichen Wutausbrüche des jeweiligen Gefangenen anhören muss.

Um 13 Uhr war wieder Ausschluss zur Arbeit. Zu diesem Anlass wurde von der Zentrale aus „die Glocke geschlagen". An der Außenseite zum B-Flügel hin befand sich eine eiserne offene Halbkugel, die mit der Öffnung nach unten an den metallenen Fensterrahmen der Zentrale montiert war, wobei der Klöppel sich außen vor der Glocke befand. Je nach vorgesehener Maßnahme wurde gegen die Glocke geschlagen und dies mit einer laut gerufenen Benennung der angeordneten Ausführung begleitet. Um 13 Uhr wurde also einmal angeschlagen und gerufen: „Ausschluss zur Arbeit!" Ich schloss mit Kollege Griesel zusammen aus, jeder eine Flurseite.

Einmal am Tag, das konnte vormittags oder nachmittags sein, wurde für die Nichtarbeiter wochentags, für alle Gefangenen auch samstags und sonntags, die sogenannte Freistunde durchgeführt. Dies geschah flügelweise. Für eine Stunde durften sich die Gefangenen auf dem Hof zwischen dem C- und dem B-Flügel in einem großen Quadrat fortbewegen. Das konnten durchaus bis zu 150 Gefangene sein, die von drei Bediensteten, die an den Eckpunkten standen, beaufsichtigt werden mussten. Bei besonderen Vorkommnissen, wie z. B. Schlägereien unter den Gefangenen, was nur selten vorkam, musste der Wachturm die Zentrale telefonisch benachrichtigen und ggf. Unterstützung anfordern.

Gegen 14 Uhr trug Kollege Griesel die Zahl der anwesenden und abwesenden Gefangenen in das Rapportbuch ein. Dieses wurde dem ablösenden Bediensteten übergeben. Dann meldeten wir uns in der Zentrale ab und konnten uns umziehen. An der Pforte gab ich meinen Schlüssel ab und erhielt dafür eine Schlüsselmarke. Der erste Tag im Strafvollzug war geschafft. Ich ging sehr nachdenklich nach Hause. Schon im Auto fing ich an zu grübeln, ob die gerade angefangene Tätigkeit für mich die richtige sei, die ich bis zum Ende meiner Lebensarbeitszeit ausführen würde. Tatsächlich sollten diesem ersten Tag am 3. Januar 1966 noch weit mehr als 10 000 folgen, jedoch überwiegend in anderen Dienstbereichen mit anderen, durchaus auch höherbewerteten Dienstleistungen als denen im Aufsichtsdienst.

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