Читать книгу Das Erbe des Bierzauberers - Günther Thömmes - Страница 10
Das Gesetz
ОглавлениеIm nächsten Frühjahr war es so weit: Das neue Gesetz ›Statuta thaberna‹ oder ›Wirtshausgesetz‹, wie es in Absprache mit dem Weißenseer Bürgermeister Hartwig Schemelraufe genannt wurde, wurde im gesamten Fürstentum verkündet und auch ins Stadtbuch von Weißensee übernommen. Friedrich war nicht nur Landgraf, sondern auch Stadtherr von Weißensee, und Unruhen innerhalb der Stadt lieferten ihm einen willkommenen Anlass zu neuen Gesetzen.
»Da schlagen wir gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Es herrscht wieder Ruhe, und wir haben unser Biergesetz«, brüstete er sich vor seinem Hof mit seiner politischen Weitsicht, wieder einmal vergessend, dass Gräfin Anna die Idee dazu geliefert hatte.
Friedrich und Anna hatten ganze Arbeit geleistet und nicht nur das Bier geregelt, sondern auch das Benehmen beim Biertrinken gleich mit.
Artikel zwölf lautete: »Zu dem Bier brauen soll man nicht mehr nehmen als so viel Malz, als man zu den drei Gebräuen von 13 Maltern an ein Viertel Gerstenmalz braucht … Es sollen auch nicht in das Bier weder Harz noch keinerlei andere Ungeferck1. Dazu soll man nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser. Das verbietet man bei zwei Mark, und derjenige muss die Stadt für vier Wochen räumen.«
Und Friedrich wurde nicht müde, immer zu erwähnen:
»Das Gesetz gilt natürlich auch für Biere von auswärts.«
1 Ungeferck = gefährliche Stoffe.