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2.3 Zusätzliche diagnostische Kriterien und Grenzen
ОглавлениеBeide diagnostischen Systeme konvergieren mit der Definition zusätzlicher diagnostischer Kriterien in der Absicht, ADHS von den isoliert häufig auftretenden und nicht notwendigerweise pathognomonischen Symptomen der Hyperaktivität, Unaufmerksamkeit und Impulsivität als einer validen Störungseinheit abzugrenzen. Entsprechend werden die Kriterien, Dauer, Alter bei Beginn, Pervasivität, Beeinträchtigung, Diskrepanz und Ausschluss als unabdingbare Zusatzmerkmale definiert. Mit den ersten drei in Kasten 2.3 noch einmal hervorgehobenen Kriterien werden spezifische Bedingungen für das Vorliegen von ADHS definiert, während die letzten drei Kriterien von allgemeiner Bedeutung für die Definition jeglicher psychischen Störung in Abgrenzung zur Normalität sind. Diese zusätzlichen Kriterien verhindern, dass isoliert und passager auftretende Symptome fälschlicherweise zu einer Diagnose erhoben werden.
Kasten 2.3: Zusätzliche diagnostische Kriterien für ADHS in ICD und DSM
• Dauer: Die Symptomkriterien müssen für die letzten sechs Monate erfüllt worden sein
• Alter bei Beginn: Die Symptome sind typischerweise bereits in der frühen bis mittleren Kindheit vorhanden.
• Pervasivität: Beeinträchtigungen durch die Symptome zeigen sich in zwei oder mehr Bereichen (z. B. Schule, Arbeit, zu Hause)
• Beeinträchtigung: Die Symptome müssen zu einer signifikanten Beeinträchtigung geführt haben (sozial, schulisch, beruflich)
• Diskrepanz: Die Symptome sind deutlich stärker als bei Kindern mit gleichem Alter, Entwicklungsstand und gleicher Intelligenz
• Ausschluss: Die Symptome sind nicht auf eine andere seelische Störung zurückzuführen