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A 1.5 Das subjektive Wie im Erleben von … Zeit: unbewusstes und bewusstes Erleben A 1.5.1 Unbewusstes, passives Erleben von Zeit: transzendentale Ebene

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Viele für unser Leben grundlegende zeitkonstitutive Prozesse werden vom Subjekt unmittelbar und unbewusst vollzogen. Der Zeitfluss, der als stetiges Übergehen von Einem zum Anderen bestimmt wurde, prägt in diesem Sinne transzendental, d. h, als Bedingung der Möglichkeit von Erleben überhaupt die Intentionalität des Subjekts als eine auf die Zukunft bezogene, ohne dass es dazu eines eigenen bewussten Akts bedarf. Das Subjekt ist gleichsam selbst unaufhörlicher, kontinuierlicher Übergang in die Zukunft; es ist, ließe sich sagen, von der Zeit getrieben und so selbst, passiv, von der Zeit konstituiert. Denn objektiver Fluss und subjektives Fließen sind hier eins: eine einzige Intention.

Den objektiven Fluss jedoch teilt das Subjekt mit den Dingen. Als der zeitlichen Veränderung lediglich unterworfen, unterscheidet es sich daher nicht von ihnen. Erst als zeitlich strukturierendes ist es überhaupt lebendes und insofern erlebendes Subjekt, ist sein Erleben, auch das seines eigenen Zeitflusses, möglich. Lässt sich vom »élan vital« (Bergson), vom »personalen Elan« (Minkowski) oder vom »vitalen Geschehen« bzw. »Werdedrang« (Straus, Gebsattel) überhaupt nur als – unmittelbar oder mittelbar – erlebtem Elan, Drang usw. reden, so ist mit ihrem Leben und Erleben bereits eine transzendentale Struktur der Zeit vorausgesetzt, die in diese Thematisierung selbst nicht eingeht.

Es ist die Struktur, deren Aufweis wir den zeitphänomenologischen Analysen Edmund Husserls zu verdanken haben (vgl. Husserl 1893). Demnach ist jedes Erleben ein Erleben-von, ein intentionales Geschehen, das als eine reflexive, aber passive Synthese dreier intentionaler Akte verstanden werden kann: eines die unmittelbare Vergangenheit konstituierenden Akts primärer Erinnerung (Retention), eines die unmittelbare Zukunft konstituierenden Akts primärer Erwartung (Protention) und eines die Gegenwart im reflexiven Selbstbezug, vermittelt über die Protention und Retention, konstituierenden Akts der Gegenwärtigung (Präsentation).

Husserl verdeutlicht diese Struktur am Beispiel des Erlebens einer Tonfolge: Um eine Tonfolge und nicht nur einzelne Tonfragmente wahrnehmen zu können, muss sich ihm zufolge durch die Retention bereits aus dem Aktualbewusstsein verschwindender Tonereignisse und die Protention allererst ins Aktualbewusstsein tretender Tonereignisse hindurch, d. h. in einem stetigen Synthetisierungsprozess, das Subjekt den Verlauf der musikalischen Tonfolge präsent halten. Zumindest können wir es uns Husserl zufolge nicht anders denken und es in unserer Gestaltphänomenen gegenüber hilflosen Sprache auch nicht anders darstellen (vgl. Husserl 1893, S. 33 f., S. 163 und S. 169 f.; Kupke und Vogeley 2009, S. 137 ff.).

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