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2.4 Fazit und Ausblick

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Die Gutachter hatten den Auftrag, ein Konzept für die Neuberechnung der Verhältniszahlen abhängig von der Morbiditäts- und Sozialstruktur in Deutschland vorzuschlagen und auch zu erörtern, wie die Festlegung der Gesamtkapazität an Ärzten je Fachgruppe plausibilisiert werden könnte. Mehrere wohlfundierte Modelle zur Operationalisierung des Versorgungsbedarfs wurden dabei aufgestellt und systematisch hinsichtlich ihrer Eigenschaften und inhaltlichen Implikationen untersucht. Im Gutachten stand die behandelbare Morbidität im Fokus der Bedarfsschätzung. Die behandelbare Morbidität als Teilmenge der gesamten Krankheitslast wird durch den derzeitigen Stand der evidenzbasierten Medizin und das daraus abgeleitete Wissen über effektive und kosteneffektive Interventionen für das Spektrum präventiver, diagnostischer, kurativer und rehabilitativer Leistungen bedingt. Der objektive Versorgungsbedarf einer Bevölkerung wird im Gutachten als latentes Konstrukt betrachtet, das nicht direkt gemessen werden kann, sondern durch relevante Einflussfaktoren und/oder Indikatoren behandelbarer Morbidität approximiert werden muss. Die mit der Modellierung verbundenen Entscheidungen bei der Auswahl und Quantifizierung der Bedarfsindikatoren, der Wahl der Datengrundlagen und der konkreten Modellierung wurden dabei möglichst nachvollziehbar entlang von zuvor aufgestellten Kriterien getroffen.

Für die hausärztliche und allgemeine fachärztliche Versorgung ermittelten die Gutachter morbiditätsgewichtete Verhältniszahlen auf Grundlage von Individualdaten aus dem ambulanten Abrechnungsgeschehen. Für einzelne Subgruppen der Internisten wurde der Versorgungsbedarf explorativ kartographisch abgebildet. Für die spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung (mit Ausnahme der Internisten) wurden explorativ morbiditätsgewichtete Verhältniszahlen auf Grundlage von aggregierten Daten gerechnet. Wohlbegründete spezifizierte Modelle kamen zu Ergebnissen hinsichtlich der morbiditätsbedingten Gewichtung. Im Sinne einer effizienten Modellierung, die mit wenigen und gut begründeten Variablen robust den Versorgungsbedarf einer Bevölkerung approximiert, empfehlen die Gutachter die Aufnahme von Alters- und Geschlechtsgruppen, klassifizierten Krankheitsgruppen und Multimorbidität als Bedarfsindikatoren in die Modellierung.

Die Anpassung der Verhältniszahlen an die Morbiditätsstruktur führt im Durchschnitt zum einen zu einer Erhöhung des ausgewiesenen Versorgungsbedarfs je Einwohner in Regionen mit einer überdurchschnittlichen Anzahl an Behandlungsfällen je Vertragsarzt und Deprivationsmerkmalen und bewirkt zum anderen eine leichte Senkung der allgemeinen Verhältniszahlen als Bezugsgröße zu den regionalen Verhältniszahlen je Arztgruppe. Die direkte Adjustierung der allgemeinen fachärztlichen Verhältniszahlen um die in der BPL-RL angenommenen Mitversorgungsbeziehungen führt zu Irritationen und/oder der Notwendigkeit die Verhältniszahlen im Rahmen regionaler Besonderheiten gemäß § 99 Absatz 1 SGB V in denjenigen Planungsregionen anzupassen, für welche die Annahmen der Mitversorgung empirisch nicht oder kaum zutreffen.

Intersektorale Versorgung im deutschen Gesundheitswesen

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