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Kulturelle Faktoren

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Im Hinblick auf das menschliche Verhalten kann Kultur als die Menge der expliziten und impliziten Vorgaben und Leitlinien definiert werden, die ein Individuum aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaft übernimmt.51 Diese Leitlinien geben dem Individuum eine bestimmte Weltsicht und ein bestimmtes Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen sowie übernatürlichen Kräften, Göttern und seiner natürlichen Umwelt vor.52 Kurz gesagt: Wenn man den Anteil der Menschen aus fremden Kulturkreisen in einer Bevölkerung erhöht, dann ändern sich die charakteristischen Eigenschaften des Verhaltens dieser Bevölkerung. Mit veränderten Verhaltensleitlinien und einer anderen Weltsicht der Konsumenten ändern sich zum Teil auch deren Bedürfnisse und in der Folge die Nachfrage nach Produkten – in unserem Fall nach Versicherungsprodukten.

Ein klassisches Beispiel für ein Versicherungsprodukt, bei dem kulturelle Faktoren eine wesentliche Rolle spielen, ist die schariakonforme Versicherung. Die Scharia kann in einem weiteren Sinne als »die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam, also Vorschriften über Gebete, Fasten, das Verbot bestimmter Speisen und Getränke (…) ebenso wie Vertrags-, Familien- und Erbrecht«53 gesehen werden. Sie beinhaltet somit grundsätzliche, verbindliche Handlungsanweisungen für Muslime, die i. d. R. einzuhalten sind. Im Hinblick auf Finanz- und Versicherungsprodukte sind insbesondere drei Verbote von Bedeutung: Riba (Zins[wucher]verbot), Gharar (Verbot erhöhter Unsicherheit bei Verträgen bzw. Spekulationsverbot) und Maysir (Glücksspielverbot). Der Versicherungsnehmer ist mit dem Erwerb eines Versicherungsprodukts meist auch indirekt an Zinsgeschäften (Riba) beteiligt, da seine Prämien vom Versicherungsunternehmen in vielen Fällen am Kapitalmarkt in Form von verzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Zudem sind Versicherungsverträge mit erhöhter Unsicherheit (Gharar) verbunden. Bezüglich des letzten Verbots (Maysir) ist anzumerken, dass es sich bei Versicherungen zwar nicht um Glückspiel handelt, da der Käufer einer Versicherung im Gegensatz zum Glücksspiel unerwünschte Risiken auf die Versicherung abwälzt und er eine Zahlung im Fall eines Schadenereignisses (und nicht bei Eintritt eines Gewinnereignisses) erhält, jedoch tauschen sowohl der Käufer einer Versicherung als auch der Teilnehmer eines Glücksspiels einen sicheren Geldbetrag gegen eine bedingte Forderung. Der Erwerb eines klassischen Versicherungsproduktes kann für Muslime aufgrund der zuvor erläuterten Verbote folglich mit Problemen behaftet oder vollständig verboten sein. Zur Lösung dieser Probleme müssten Versicherungsprodukte entwickelt und angeboten werden, die mit den Vorgaben der Scharia in Einklang stehen – also frei von Riba, Gharar und Maysir sind. Letzteres kann mittels islamischer, schariakonformer Versicherungsmodelle erreicht werden, die nach dem Takaful-Prinzip organisiert sind. Im Rahmen des Takaful-Prinzips wird eine Gefahrengemeinschaft gebildet, die ähnlich einem klassischen Versicherungskollektiv dazu dient, gemeinsam die Schäden einzelner Mitglieder zu bezahlen. Bei der Ausgestaltung der Gemeinschaft und der Modi Operandi wird jedoch darauf geachtet, dass die Vorgaben der Scharia eingehalten werden. Beispielsweise werden die Versicherungsbeiträge als Spenden deklariert und Kapitalanlagen nicht in Form verzinslicher Wertpapiere getätigt.

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