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5.1 Sekundärmarkt-Richtlinie

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Schon im Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa vom 11.07.2017 verlangte der Ministerrat von der EU-Kommission, bis Sommer 2018 eine EU-Strategie für die Entwicklung von Sekundärmärkten zu entwickeln und Hindernisse für die Übertragung der Kredite auf Nichtbanken abzubauen. Daraufhin schlug die EU-Kommission am 14.03.2018 eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten vor.[48]

Ziel der Richtlinie ist es, die Entwicklung von NPL-Sekundärmärkten in der EU zu beschleunigen, um den hohen NPL-Bestand zu verringern und eine erneute, künftige NPL-Erhöhung zu verhindern.[49]

Obwohl die EU-Kommission, der Rat und das Europäische Parlament die – damals noch nicht vorgeschlagene – Richtlinie zu den NPL-Sekundärmärkten am 14.12.2017 zu einer Priorität für die Jahre 2018/2019 erklärten,[50] blieb die Annahme der Richtlinie noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 aus. Auch bis November 2020 wurde die Richtlinie nicht angenommen.

Der Kommissionsvorschlag umfasst einerseits Regeln für Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Sekundärmarktteil) sowie andererseits ein Verfahren für die außergerichtliche Verwertung von Sicherheiten (Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement (AECE)). Aufgrund der Tatsache, dass v.a. der Rat letzteres durchaus kritisch sah, wurden beide Teile formell voneinander getrennt. Dies sei angemessen, „da es dringend notwendig ist, die Entwicklung eines gut funktionierenden Sekundärmarktes für notleidende Kredite zu unterstützen“.[51]

Am 27.03.2019 nahm der Rat seine Verhandlungsposition zum Sekundärmarktteil der Richtlinie an.[52] Erst am 27.11.2019 konnte sich der Rat auf eine Verhandlungsposition zum AECE einigen.[53] Dem federführenden Wirtschaftsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments gelang es bis Anfang November 2020 nicht, sich auf eine Verhandlungsposition zu den beiden Dossiers zu einigen. Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament stehen daher noch aus.

Da unklar ist, wie sich das neu gewählte Parlament positionieren wird, werden im Folgenden jeweils die Kommissionsvorschläge und die Ratsposition wiedergegeben.

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