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5.3 Außergerichtliches Verfahren für die Realisierung von Sicherheiten

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Wenig Chance auf eine baldige Annahme hat der Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung eines beschleunigten Verfahrens zur außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten (AECE-Verfahren (Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement)). Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass alle Mitgliedstaaten einen solchen „eigenständigen gemeinsamen Mechanismus“ einführen sollen. Das AECE-Verfahren soll neben die nationalen gerichtlichen und außergerichtlichen Vollstreckungsverfahren gestellt werden.[66]

Das AECE-Verfahren soll nur für Kredite an Unternehmen und nicht für Verbraucherkredite gelten. Kreditgeber und Unternehmensschuldner „können“ das Verfahren in Anspruch nehmen. Sie müssen dies schriftlich oder, falls vom Mitgliedstaat vorgeschrieben, notariell vereinbaren. Kreditgeber müssen Unternehmensschuldner „unmissverständlich“ über die Folgen des Rückgriffs auf das AECE-Verfahren informieren.[67]

Das AECE-Verfahren gilt nur für Kreditverträge, die durch „bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte“ besichert sind; ausgenommen ist jedoch etwa der Hauptwohnsitz des Kreditnehmers.[68] Die AECE-Vereinbarungen müssen die Kriterien, die die Anwendung des AECE-Verfahrens auslösen (Realisierungsfall) und einen Zeitraum nach dem Realisierungsfall angeben, in dem der Kreditnehmer den Kredit noch zurückzahlen kann, um das AECE-Verfahren abzuwenden.

Die Mitgliedstaaten können eine Verlängerung dieses Zeitraums um mindestens sechs Monate vorsehen, falls Kreditnehmer bereits 85% des Kredits zurückgezahlt haben. Die Vereinbarungen müssen einen „direkt vollstreckbaren Titel“ enthalten, so dass der Kreditgeber nicht vor Gericht ziehen muss.[69] Der Kreditgeber informiert den Kreditnehmer „in der Regel“ binnen vier Wochen nach einem Realisierungsfall über seine Absicht, nach dem AECE-Verfahren zu vollstrecken, und darüber, ob eine öffentliche Versteigerung oder ein Privatverkauf stattfinden wird. Nach Erhalt der Informationen darf der Kreditnehmer über die Sicherheiten nicht mehr verfügen.[70]

Der Kreditnehmer kann die Durchführung des AECE-Verfahrens vor einem nationalen Gericht anfechten, wenn die Bewertung der Vermögenswerte, die öffentliche Versteigerung oder der Privatverkauf nicht nach den in der Richtlinie festgelegten Vorschriften stattgefunden hat.[71]

Nach Bedenken des Ministerrats über einen angemessenen Rechtsschutz im AECE-Verfahren und darüber, ob und wie der Realisierungsfall auf nationaler Ebene definiert werden kann, hat der Rat am 27.11.2019 seine Verhandlungsposition angenommen. Auch war strittig, ob Immobilien als Sicherheit zulässig sein sollten und wie bei einem Weiterverkauf einer Forderung mit dem bereits vereinbarten AECE-Verfahren umgegangen wird.

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