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7 Fazit und Ausblick

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Vor dem Hintergrund der politischen Bemühungen zur Reform der Währungsunion, zur Vollendung der Bankenunion und zur Überarbeitung des ESM gab es in der EU schon in den vergangenen Jahren Bemühungen, aktiver mit der NPL-Problematik umzugehen. Mit der COVID-19-Pandemie und dem dadurch erwarteten umfassenden Anstieg von NPLs ist dieser Druck nun massiv gestiegen.

Schon im Vorfeld der COVID-19-Pandemie umfassten die Bemühungen zur Überarbeitung des europäischen Regulierungsrahmens eine Vielzahl von Initiativen. In diesem Beitrag wurden die neuen prudentiellen Vorschriften und die Bemühungen zur Regulierung eines NPL-Sekundärmarktes thematisiert. Die prudentiellen Vorschriften zielen einerseits – und zwar für die gesamte EU – darauf ab, einen künftigen Aufbau neuer NPLs zu vermeiden. Für die größeren Kreditinstitute der Euro-Zone übersteigen die Erwartungen der Aufsicht (im Addendum) dabei das Niveau der allgemeinen Gesetzgebung. Andererseits – erneut nur für die größeren Kreditinstitute der Euro-Zone – überträgt die Aufsicht ihre Erwartungen auch auf den Bestand an NPL.

Inwieweit diese Bemühungen tatsächlich zu einer Reduzierung der NPL-Bestände führen werden, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht nur befindet sich ein Großteil der NPLs eben nicht in den Bilanzen der größeren Kreditinstitute der Euro-Zone; von den hohen Erwartungen der SSM-Aufsicht sind diese Institute nicht direkt betroffen. Auch lassen strengere prudentiellen Regeln und höhere Erwartungen der Aufsicht die Kosten für das Halten von NPLs zwar ansteigen. Ohne effiziente Sekundärmarkte für NPLs dürften die mit dem Halten der NPLs verbundenen Kosten jedoch regelmäßig zu gering sein, um eine nachhaltige Veräußerung der NPL-Bestände zu erreichen.

Dringend notwendig wäre daher eine rasche Einigung zwischen dem Ministerrat und dem neu gewählten Europäischen Parlament über die Richtlinien zur Förderung der Sekundärmärke. Dabei wäre es wichtig, dass der EU-Pass für Kreditdienstleister eingeführt wird. Er senkt die bestehenden Hindernisse für den grenzüberschreitenden Zugang zum Markt für Kreditdienstleistungen und ermöglicht positive Größenvorteile auch auf den Märkten für den Kauf von NPLs. Auf diese Weise können liquide, grenzüberschreitende Sekundärmärkte für NPLs geschaffen werden. Die von der Kommission vorgesehenen kostspieligen Informations- und Berichtspflichten relativieren diese positiven Effekte jedoch. Sie sollten, wie vom Rat gefordert, reduziert werden.

Das strittige AECE-Verfahren begegnet zwar dem Problem, dass nationale Insolvenzverfahren oft ineffizient sind. Die Beseitigung dieser Ineffizienzen ist aber vorrangig eine nationale Aufgabe, da es um nationales Recht geht. AECE-Verfahren beziehen sich zudem nur auf künftige Kreditverträge und nicht auf den bestehenden NPL-Bestand. Darüber hinaus gibt es ernsthafte Zweifel, ob das AECE-Verfahren wie von der Kommission vorgeschlagen auf Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Binnenmarktkompetenz) gestützt werden kann. Art. 352 AEUV ist die geeignete Rechtsgrundlage, setzt aber die – unwahrscheinliche – Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat voraus.

Aufgrund dieser Unsicherheit war der Schritt der Ko-Gesetzgeber, das AECE-Verfahren vorerst aus der Richtlinie zu streichen, zu begrüßen. Nun sollte bald Einigung über die verbleibenden Teile der Richtlinie erzielt werden.

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Verbriefung von NPLs zu vereinfachen. Diese Vorschläge verdienen Unterstützung, da sie die Besonderheiten dieser Verbriefungen widerspiegeln, die sich von traditionellen Verbriefungen unterscheiden. Auch die Vergünstigungen der prudentiellen Behandlung solcher Verbriefungen sind akzeptabel, da sie sich auf vorrangige und preisreduzierte Tranchen beschränken. Nichtdestotrotz müssen die Aufsichtsbehörden alle Finanzstabilitätsrisiken überwachen, die mit dem verbriefungsbedingten Transfer von Risiken aus dem regulierten Bankensektor hinaus verbunden sind.

Abzuwarten bleibt, ob es in der EU oder Euro-Zone ausreichend politische Unterstützung für eine Bad Bank geben wird, die NPLs aus den Bankenbilanzen übernehmen kann. Entscheidend dürfte hier die Frage sein, ob Randbedingungen eingeführt werden können, welche eine Risiko- oder Kostenbelastung einzelner Staaten und/oder Banken reduzieren. Ob das Instrument unter solchen politisch notwendigen Bedingungen noch einen ökonomischen Mehrwert haben wird, bleibt abzuwarten.

Grundlagen des NPL-Geschäftes

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