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4.1 Kleinbrennerprüfung – Mindestanforderung für Baustoffe in Deutschland
ОглавлениеFür die Prüfung der Entzündlichkeit und des brennenden Abtropfens wird in Europa das sogenannte Kleinbrennerverfahren angewendet.
Ähnliche Verfahren waren schon früher in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben. Baustoffe, die in Deutschland als normalentflammbar eingestuft werden sollen, werden nach EN ISO 11925-2 mit einer Beflammungszeit von 15 s geprüft (Bild 2). Für die Einstufung in die höheren Klassen D, C und B wird diese Prüfung zusätzlich zur SBI-Prüfung mit einer Be-flammungszeit von 30 s durchgeführt. Auch brennen-des Abtropfen wird, ebenso wie bisher nach DIN 4102, nach dieser europäischen Norm bewertet. Wird die Klasse E ohne Zusatz vergeben, heißt das, dass kein brennendes Abtropfen festgestellt wurde. Kunststoffe, die die Einstufung E-d2 (brennend abtropfend) erhalten, dürfen in manchen Bereichen nicht eingesetzt werden.
Tabelle 1. Prüfnormen für die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen in Europa (erstellt von CEN TC 127)
Prüfungsmethode | Norm | |
Nichtbrennbarkeit – Ofenprüfung | EN ISO 1182 | |
Heizwert (PCS) | EN ISO 1716 | |
Single Burning Item (SBI) | EN 13823 | |
Kleinbrennerprüfung | EN ISO 11925-2 | |
Flooring Radiant Panel Test (Fußbodenbeläge) | EN ISO 9239-1 | |
Neigung eines Bauprodukts zum kontinuierlichen Schwelen | EN 16733 | |
Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen | EN 13 501-1 | |
Für mehrschichtige Baustoffe müssen alle Schichten geprüft werden, d. h. die Probe wird gedreht und auch die innenliegenden Schichten werden an der Unterkante (Schnittkante) beflammt. Damit ist sichergestellt, dass bei Verbundprodukten, wie etwa bei Stahl-Sandwichelementen, nicht nur das Produkt insgesamt die Brandanforderungen erfüllt, sondern auch die innenliegenden Schichten, die z. B. im Falle von Beschädigungen oder an Schnittkanten einer Brandbeanspruchung ausgesetzt sein könnten, zumindest die Minimalanforderung „normalentflammbar“ erfüllen, die in Deutschland für alle Baustoffe gilt. Nur Produkte bei denen ausgeschlossen ist, dass offene Schnittkanten im Falle eines Brandes einer Beflammung ausgesetzt sind, müssen diese Anforderung nicht erfüllen. Ein Beispiel dafür sind rundum geschlossene Fensterprofile, bei denen z. B. Schaumdämmstoffe rundum von Metall-Profilen eingeschlossen sind. In diesen Fällen ist die Verwendung von leichtentflammbaren Dämmstoffen erlaubt.