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6 Prüfung von Kunststoffen nach europäischen Produktnormen
ОглавлениеBauprodukte werden in Europa in harmonisierten Produktnormen beschrieben. In diesen Produktnormen müssen alle wesentlichen Eigenschaften dieser Produkte für die Anwendung als Bauprodukte definiert und mit Klassen versehen werden. Eine der wesentlichen Eigenschaften, die in der Bauproduktenverordnung genannt werden, ist das Brandverhalten. Bauwerke müssen so entworfen werden, dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzt wird und die Sicherheit der Bewohner muss gewährleistet sein. Dies muss in allen Produktnormen berücksichtigt werden. Für das Brandverhalten sind die von CEN TC 127 erstellten Normen (siehe Abschnitt 3.2) anzuwenden. In den Produktnormen wird dann festgelegt, welche Prüfverfahren angewendet werden müssen, wie die Produkte in den Prüfgeräten einzubauen sind und welchen Geltungsbereich die Ergebnisse haben. Zusätzlich wird die Anzahl der erforderlichen Wiederholungs-Prüfungen definiert. Es wird auch festgelegt, in welchem Maße offizielle Prüfstellen in die Überwachung eingeschaltet werden müssen (level of attestation of conformity). Dabei wird berücksichtigt, ob für die Produkte sichergestellt ist, dass ihre Eigenschaften bezüglich des Brandverhaltens konstant bleiben. Wenn durch Änderungen im Produktionsprozess, insbesondere durch die Zugabe von Flammschutzmitteln, das Brandverhalten eines Produktes verbessert werden kann, werden verschärfte Anforderungen an die Fremdüberwachung gestellt. Nur bei Produkten, die maximal die Klasse E erreichen, wird diese Verschärfung nicht angewendet.