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8 Anforderungen für Kabel
ОглавлениеKabel werden als Bauprodukte eingestuft, wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden sind. In den meisten Fällen haben Kabel Kunststoffisolierungen und sind daher brennbar. Ein europäisches System für die Prüfung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Kabeln und die relevante Produktnorm EN 50575 wurden veröffentlicht. Starkstromkabel und –leitungen sowie Steuer- und Kommunikationskabel für die dauerhafte Installation in Bauwerken fallen seit 10. Juni 2016 unter die Bauproduktenverordnung (BauPVO).
Für nicht brennbare Kabel wird der Heizwert wie bei anderen Baustoffen nach EN ISO 1716 bestimmt. Die Normen für die Prüfung brennbarer Kabel weichen von den Normen für die Prüfung von anderen brennbaren Baustoffen ab. Zusätzlich zum Beitrag zu Brandausbreitung, brennendem Abtropfen und Rauchentwicklung wurde von der EU die Bewertung der Azidität der Brandgase als Kriterium für die Beurteilung von Kabeln eingeführt. Dieser Parameter dient nicht der Bestimmung der Rauchgastoxizität, sondern der Ermittlung der Korrosivität. Ziel ist es, Schäden an Anlagen und Gebäuden durch Korrosion nach einem Brand zu begrenzen.
In der Norm EN 50399 und der Normenreihe EN 60332 werden Prüfmethoden für die Bestimmung der Flammenausbreitung, der Wärmefreisetzung, der Rauchentwicklung und der Azidität der Brandgase von Kabeln festgelegt. Anforderungen bezüglich der Azidität werden jedoch nicht zwingend in allen EU-Mit-gliedsländern gestellt, da es im Rahmen des Baurechts möglich ist, aus den Kennwerten, die im CE-Zeichen anzugeben sind, die auszuwählen, die im jeweiligen Land und für den jeweiligen Anwendungsbereich als sicherheitsrelevant betrachtet werden.
Die Prüfnormen für das Brandverhalten sind:
– EN 60332-1-2 (Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung mit 1 kW Flamme),
– EN 50399 (Prüfung der Flammenausbreitung, Wärmefreisetzung und Rauchentwicklung mit einer 20,5 kW bzw. 30 kW Flamme),
– EN 61034-2 (Messung der Rauchdichte von Kabeln),
– EN 60754-1 und -2 (Aziditätsprüfung).
Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Norm EN 13501-6.
In Deutschland wird grundsätzlich für Kabel Normalentflammbarkeit gefordert. Nur für Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen oder Fluren legt die MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) teilweise höhere brandschutztechnische Anforderungen fest. Bezüglich der Azidität werden in Deutschland keine Anforderungen gestellt. Die baurechtlichen Anforderungen werden durch die in Tabelle 6 dargestellten Klassifizierungen erfüllt.
Zusätzliche Anforderungen können sich ergeben, da im Brandfall Flucht- und Rettungswege nutzbar und wichtige technische Einrichtungen wie Notbeleuchtungen, Brandmeldesysteme, Rauchabzugsanlagen usw. funktionstüchtig bleiben müssen. Darüber hinaus sollen die technischen Anlagen die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung über einen ausreichend langen Zeitraum unterstützen. Um die Stromversorgung und somit den Funktionserhalt für diese technischen Einrichtungen und Anlagen im Brandfall sicherzustellen, müssen die entsprechenden Installationen mit speziellen Leitungen und Verlegesystemen ausgeführt werden. Es existieren verschiedene Konstruktionsarten, z. B.:
Tabelle 6. Anforderungen an Kabel und Leitungen in Deutschland
Bauaufsichtliche Anforderung | Mindestens erforderliche Leistungen nach EN 13501-6 |
Nichtbrennbar | Aca |
Schwerentflammbar | B1ca -S2 |
Schwerentflammbar und mit geringer Rauchentwicklung | B1ca -S1 |
Normalentflammbar | Eca |
– Die Kabel verfügen über eine spezielle Bewicklung der Kupferleiter aus Glasseide oder Glimmerband.
– Im Brandfall verbrennt die Isolierung der Kabel vollständig und bildet eine isolierende Ascheschicht. Diese wird von den Bewicklungen zusammengehalten und sorgt dafür, dass die Kupferleiter voneinander getrennt bleiben und kein Kurzschluss mit dem Tragsystem stattfindet.
– Neuere Kabeltypen setzen statt auf Bewicklungen auf spezielle keramisierende Kunststoffisolierungen. Das in der Isolierung enthaltene Aluminiumhydroxid bildet bei der Verbrennung eine weiche Keramikhülle. Diese sorgt für die gewünschte Isolierung der stromführenden Adern untereinander und zum Tragsystem.
– Zusätzlich werden in der Regel weitere Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Verlegung in geprüften Kanälen bzw. unter entsprechenden Abdeckungen, getroffen. Für die Prüfung des Funktionserhaltes werden Kabel und Leitungen bzw. Kabeltrassen der Einheitstemperaturkurve (Basis für die Bestimmung des Feuerwiderstands) ausgesetzt. Eine Reihe von DIN-, EN- und IEC-Nor-men beschreibt diese Prüfverfahren für die verschiedenen Arten von Kabeln.