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1.3 Alternsprozesse

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Alternsprozesse sind normale, d. h. nicht krankhafte Prozesse, die um das 30. Lebensjahr nach Abschluss der körperlichen Entwicklung und Reifung einsetzen; sie zeichnen sich durch ihren irreversiblen Charakter aus und sind nicht umkehrbar. Unterschiede, die sich in der Ausprägung körperlicher Alternsprozesse und im Fortschreiten der Veränderungen zeigen, sind auf familiäre Veranlagung, bestehende Erkrankungen und auf das Ausmaß, in dem das Individuum körperliche Funktionen trainiert und einen gesunden Lebensstil beachtet, zurückzuführen (Ding-Greiner/Lang 2004).

Kognitives Altern ist ein ebenfalls physiologischer Alternsprozess, der sowohl Einbußen als auch Wachstum in einzelnen Leistungskomponenten umfasst. Einbußen zeigen sich bei jenen Funktionen, die an biologische Strukturen gebunden sind und genauso wie andere körperliche Funktionen einen Abbau nach dem 30. Lebensjahr zeigen. Es handelt sich um die Geschwindigkeit, mit der Informationen verarbeitet werden, die Gedächtnisleistung, die Wahrnehmung, die Umstellungsfähigkeit, die Bewältigung neuartiger kognitiver Probleme und die Psychomotorik. Die erfahrungsgebundene Intelligenz zeigt Gewinne durch im Lebenslauf erworbene Fach- und Daseinskompetenzen, das sind Handlungs- und Bewältigungsstrategien, spezifische Wissenssysteme, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die alterskorrelierte Verluste häufig kompensieren können.

Vier Faktoren bestimmen im Wesentlichen den Verlauf von Alternsprozessen:

1. Die genetische Veranlagung bestimmt das Ausmaß an irreversiblen Schäden, die auf Zellalterung zurückzuführen sind, es treten fehlerhafte Stoffwechselprozesse auf, eine Verminderung der Parenchymzellen und dadurch eine verminderte Belastbarkeit der Organsysteme. Zellalterung ist zu verstehen als ein Ruhezustand der Zelle verbunden mit dem Verlust der Teilungsfähigkeit. Sie findet sich in allen Geweben unter physiologischen und pathologischen Bedingungen. Sie bestimmt die Alternsprozesse, welche zur Alterung des Organismus führen und ist die Ursache von chronischen Erkrankungen. Sie spielt in der Entwicklung des Organismus jedoch zusätzlich eine zentrale und positive Rolle, beispielweise bei der Embryogenese, beim Gewebeumbau, bei Verletzungen und Heilungsprozessen sowie bei Krebserkrankungen (Calcinotto, 2019). Das Genom hat einen entscheidenden und zielgerichteten Einfluss auf die biologische Entwicklung etwa bis zum 30. Lebensjahr, es enthält jedoch nach heutigem Kenntnisstand keine spezifischen Instruktionen für das Altern, daher nimmt der Einfluss von Umweltfaktoren auf die Entwicklung im Alter möglicherweise zu.

2. Die Effektivität zellulärer Reparaturmechanismen, die fortlaufend den entstandenen zellulären Schädigungen entgegenwirken, nimmt mit dem Alter ab.

3. Eine den Organismus belastende Umwelt wie beispielsweise schlechte hygienische Verhältnisse, eine defizitäre gesundheitlich-medizinische Versorgung, Mangelernährung oder psychische Belastungen beschleunigen den Verlauf von Alternsprozessen.

4. Das Verhalten des Individuums kann den Alternsprozess beeinflussen. Rauchen, Fehlernährung und Bewegungsmangel können Alternsprozesse beschleunigen, ein gesunder Lebensstil kann ihren Ablauf verlangsamen.

Alternsprozesse verlaufen grundsätzlich bei geistig behinderten Menschen in gleicher Weise wie bei anderen Menschen. Das Ausmaß vorbestehender Schädigungen jedoch, die die Ursache der geistigen Behinderung bilden oder die im Lebenslauf entstanden sind, bestimmen auch das Ausmaß und vor allen Dingen den Verlauf von Alternsprozessen (Ding-Greiner/Kruse 2004).

Betreuung und Pflege geistig behinderter und chronisch psychisch kranker Menschen im Alter

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