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1.4.1 Einschränkungen des Sehvermögens

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Einschränkungen des Sehvermögens finden sich bei Menschen mit geistiger Behinderung häufiger im höheren Lebensalter und bei höherem Schweregrad der Behinderung (Evenhuis 1995a), insbesondere bei Menschen mit Down-Syndrom. Bei 65–74-jährigen Menschen ohne Behinderung liegt die Prävalenz bei 6,5 %, bei Menschen dieser Altersgruppe mit geistiger Behinderung ohne Down-Syndrom bei 17,4 %, bei Menschen dieser Altersgruppe mit Down-Syndrom bei 70 % (Kapell et al. 1998). Menschen mit einer (sehr) schweren geistigen Behinderung sind zu 23–37 % blind, 15–30 % zeigen eine Sehbeeinträchtigung (Warburg 2001).

Einschränkungen der Sehfähigkeit bei jüngeren geistig behinderten Menschen werden durch eine angeborene Linsentrübung, pathologische Veränderungen der Hornhaut oder durch Erblindung, die auf eine Schädigung der Hirnrinde zurückzuführen ist, verursacht. In der Gruppe der älteren geistig behinderten Menschen fanden sich überwiegend senile Katarakte (Linsentrübung) oder Glaukome (grüner Star); dies sind Veränderungen, die mit höherem Alter auch in der Gesamtbevölkerung gehäuft auftreten.

Die Versorgung von geistig behinderten Menschen mit einer Einschränkung der Sehfähigkeit ist häufig unzureichend, da es schwierig ist, eine Sehminderung einzuschätzen. Selbst eine Erblindung kann bei schwerer geistiger Behinderung mit erschwerter Kommunikation unbemerkt bleiben.

Betreuung und Pflege geistig behinderter und chronisch psychisch kranker Menschen im Alter

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