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1.4.2 Einschränkungen des Hörvermögens

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In der Gesamtbevölkerung sind 37 % der 60–70-Jährigen und 60 % der über 70-Jährigen von einer Hörminderung betroffen. In einer Untersuchung von Evenhuis (1995b) bei über 60-jährigen Menschen mit geistiger Behinderung findet sich in etwa der Hälfte der Fälle eine Hörminderung; nach fünf Jahren fand sich in derselben Gruppe ein Zuwachs auf 62 %, nach weiteren fünf Jahren wurde ein Hörverlust unterschiedlichen Grades bei 75 % der untersuchten Personen festgestellt. Als Ursachen der Höreinbußen fanden sich

a) angeborene Schwerhörigkeit/Taubheit unbekannter Genese,

b) pränatale und perinatale Schädigungen durch Infektionskrankheiten (Syphilis, Röteln, Toxoplasmose), teratogene Substanzen, Kernikterus, Sauerstoffmangel oder Infektionskrankheiten im Kindesalter (z. B. Meningitis),

c) Folgezustände nach chronischer Mittelohreiterung. Mittelohrentzündungen treten relativ häufig auf und werden sehr oft übersehen, da sie nicht immer Schmerzen bereiten und geistig behinderte Menschen ggf. Schmerzen nicht adäquat zum Ausdruck bringen können.

Regelmäßige fachärztliche Untersuchungen und das Anpassen eines Hörgeräts mit entsprechendem Training sollten für Menschen mit geistiger Behinderung bei entsprechender Indikation selbstverständlich sein.

Betreuung und Pflege geistig behinderter und chronisch psychisch kranker Menschen im Alter

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