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2. Vom „Gründungsmanager“ des Fürstbistums Corvey zum designierten Bischof von Münster
ОглавлениеWie Georg Föllinger im Jahre 1978 in seiner Dissertation „Von der Reichsabtei zum Fürstbistum“ genauer untersucht hat, war es das entscheidende Verdienst von Ferdinand von Lüning bei diesen Verhandlungen in Rom (Juni 1791 bis April 1792), dass er sie in Umwandlungsverhandlungen erfolgreich gestalten konnte. Mit den päpstlichen Urkunden vom 23. April 1792 wurden der Abt zum Bischof, der Prior zum Domdechanten und die übrigen elf Mönche zu Domkapitularen ernannt, denen das Bischofswahlrecht zustand. Daneben sollte es zunächst auch drei Domicellare mit einer Anwartschaft auf eine frei werdende Domherrenstelle geben, die ritterbürtiger Herkunft sein und mindestens die Tonsur empfangen haben mussten. Da für ein Reichsbistum auch eine kaiserliche Konfirmation notwendig war, musste Ferdinand von Lüning nach seinem Biennium auch noch die schwierigen Verhandlungen in Wien weiterführen, die unter dem Einfluss der sich weiter ausbreitenden französischen Revolutionsheere standen. Erst im Januar 1794 war die kaiserliche Bestätigung der vom Papst ausgesprochenen Säkularisation und Erhebung der exemten reichsunmittelbaren Benediktinerabteil Corvey zum Fürstbistum erreicht worden. So konnten dann am 1. Juni 1794 der Abt Theodor von Brabeck im Alter von 59 Jahren zum ersten Corveyer Bischof geweiht und das Domkapitel eingerichtet werden, in dem Ferdinand von Lüning am 20. Februar 1794 gemäß seinem adeligen Stand und wohl auch in Anerkennung seiner Verdienste um die Bistumsgründung eine Dominicellaren-Stelle bekam.23