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3. Apostolischer Vikar für das Eichsfeld und Erfurt

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In der traditionellen Zugehörigkeit von Erfurt und dem Eichsfeld zum alten Erzbistum Mainz trat eine erste Veränderung ein, als der letzte Mainzer Weihbischof für die Region, Johann Maximilian von Haunold, am 20. Januar 1807 verstarb.40 Der letzte regierende Kurfürst und Erzbischof von Mainz war der bekannte Karl Theodor von Dalberg, der ab dem Jahre 1803 als Fürstprimas von Napoleons Gnaden seinen Sitz nach Regensburg hatte verlegen müssen.41 Bis zu seinem Tod am 10. Februar 1817 standen damit die seit 1802 zur preußischen Provinz Sachen gehörenden Katholiken der Gebiete Eichsfeld und Erfurt unter einem noch aktiven, aber aus preußischer Sicht „ausländischen“ geistlichen Oberhaupt. Zwar war nach Dalbergs Tod in Regensburg der altersschwache Weihbischof Johann Nepomuk von Wolf zum Kapitularvikar gewählt worden und wurde am 7. Mai 1817 auch noch von Papst Pius VII. als Apostolischer Administrator des Bistums Regensburg und damit auch der thüringischen Gebiete bestätigt. Da Johann Nepomuk von Wolf (†1829) trotz seiner Altersgebrechlichkeit 1822 sogar als Bischof von Regensburg inthronisiert wurde,42 stellt sich die Frage, wer kam wann und warum für die schon 15 Jahre unter dem kirchlichen Regiment von Regensburg stehenden preußischen Gebiete Eichsfeld und Erfurt auf die Idee, einen preußischen Bischof bestellen zu lassen.

Schon im Jahre 1872 kam Otto Meyer in einem Satz vom Tod des Fürstprimas Dalberg am 10. Februar 1817 zur Ernennung Lünings am 15. Dezember 1818 zum Apostolischen Vikar jener mainzisch-regensburgischen Gebiete, ohne zu fragen, warum die Bestellung Lünings rund 20 Monate dauerte.43 Ein erstes Ereignis vom 5. Juni 1817 hatte weichenstellende und indirekte Auswirkung auf die kirchliche Verwaltung des Eichsfeldes und von Erfurt. Es war das Bayerische Konkordat von 1817, das das organisatorische Ende des mainzisch-regensburgisch-dalbergischen Kirchenregiments bedeutete und eine Neuorganisation der bayerischen Bistümer innerhalb der bayerischen Landesgrenzen herbeiführte.44 So wurden die vormals zur Mainzer, gegenwärtig zur Regensburger Diözese gehörenden Gebiete um Aschaffenburg mit der Diözese Würzburg vereinigt. Die vormals Mainzer dann Regensburger Gebiete, die nun in Preußen lagen, wie das Eichsfeld und Erfurt, wurden natürlich im bayerischen Konkordat nicht genannt, auch wenn sich seine umstrittene Realisierung bis 1821 verzögern sollte. Sodann erklärt sich die Verzögerung bei der Berufung Lünings innenpolitisch mit dem Aufbau der preußischen Verwaltung in den neuen Provinzen. Daraus ist zu ersehen, dass erst mit der Instruktion vom 29. Oktober 1817 ihnen auch die katholischen Kirchenangelegenheiten unterstellt wurden. Außenpolitisch hatten sich die angelaufenen preußischen Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl über eine konkordatäre Vereinbarung verzögert, so dass es auf preußischer Seite bis zum 5. Mai 1818 dauerte, bis die Hauptverhandlungspunkte zusammengestellt waren.45

Nachdem eigentlich seit Mitte des Jahres 1817 die Transferierung Lünings ins Bistum Münster anstand, ist aus dem September 1818 ein drittes Ereignis zu benennen, was wohl auf die Berufung Lünings zum Apostolischen Vikar Auswirkungen hatte. In einer vierzigseitigen Dankschrift nahmen die beiden westfälischen Bischöfe Fürstbischof Lüning und Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg von Hildesheim und Paderborn Stellung zu dem „nun schon 15 Jahre schwankenden Zustande der katholischen Kirchenangelegenheiten“. In neun Punkten beklagten die beiden einzigen in Norddeutschland bzw. westlich der Weser residierenden Bischöfe die pastoralen Notstände sowie die Gefährdung der Glaubenslehre und Religionsfreiheit. In Berlin bei der preußischen Regierung blieb diese Denkschrift der beiden westfälischen Bischöfe ohne offizielle Antwort und Kardinalstaatssekretär Consalvi in Rom hatte auch nichts von einer Missstimmung der preußischen Regierung darüber in Erfahrung bringen können.46

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