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3.1 Zur preußischen Berufung des Apostolischen Vikars

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Zur Berufung Lünings für das Eichsfeld und Erfurt wissen wir aus einem späteren Bericht des in Münster privat residierenden ehemaligen Vizesuperiors der Holländischen Missionen, der in die vertrauliche Funktion eines Internuntius eingetreten war, Luigi Ciamberlani (†1828 in Münster), dass der preußische Antrag dazu am 24. November 1818 bei der römischen Kurie gestellt worden war.47 Da wir nun ebenfalls aus dem vorliegenden Original gesichert wissen, dass die päpstlichen Ernennungsbullen am 15. Dezember 1818 ausgestellt wurden, haben wir es bei der Ernennung Lünings zum Apostolischen Vikar des Eichsfeldes und Erfurts mit einem wirklich schnellen Vorgang der päpstlichen Kurie innerhalb von drei Wochen zu tun.

Dazu beginnt die Überlieferung des Paderborner Erzbistumsarchivs mit einem Privatbrief des Agenten der deutschen Bistümer an der Kurie, Carlo de Augustini (†1847), vom 12. Dezember 1818. Darin berichtet er an Lüning, dass sich seine Transferierung nach Münster verzögern würde, er aber umgehend „per i distritti di Erfurt e di Eichsfeld Prussiano“ ernannt würde.48 Nachdem das Datum der preußischen Beantragung des Apostolischen Vikariates für Lüning beim Papst ermittelt werden konnte, wird dieser Wege auch in dem Schreiben des Sächsischen Oberpräsidenten Friedrich von Bülow (1816-1821) vom 6. März 1819 an das Geistliche Gericht in Erfurt nachgezeichnet.49 Wahrscheinlich auf Veranlassung des neuen Ministeriums der geistlichen, medizinal und Unterrichts-Angelegenheiten unter Minister Karl Freiherr zu Altenstein (†1840) hatte die königlich-preußische Gesandtschaft im Jahre 1818 beim päpstlichen Stuhl beantragt, dass die katholischen Gemeinden aus dem Bistum Regensburg getrennt und der Aufsicht des Fürstbischofs von Corvey als „Vicarius apostolicus“ unterstellt werden sollten.50

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