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1.2.1 Haus, Heim und noch viel mehr

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Von den im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) knapp 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leben gegenwärtig 20 % in stationären Pflegeeinrichtungen, 56 % werden zuhause überwiegend durch Angehörige versorgt und 24 % durch ambulante Pflegedienste (Statistisches Bundesamt 2020). Die Demenz verursacht in etwa der Hälfte aller Fälle die Pflegebedürftigkeit und ist in ca. 60 % der Fälle für Übergänge in Einrichtungen der Altenhilfe verantwortlich (Weyerer & Bickel 2007).

je nach Versorgungsort unterschiedliche Ansprechwege

Die Möglichkeiten der Versorgung im eignen Zuhause (Haus) und der Versorgung in Einrichtungen der stationären Altenpflege (Heim) sind im Allgemeinen bekannt. Auf dem Kontinuum Haus vs. Heim sind in den vergangenen Jahren aber eine Vielzahl weiterer innovativer Versorgungsformen entstanden. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 wurden durch viele gesetzliche Anpassungen die Grundlagen dafür geschaffen, dass Menschen trotz schwerer Pflegebedürftigkeit dort leben können, wo sie es wollen, im eigenen Zuhause. Beispielsweise entstanden in den vergangenen Jahren Demenz-Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaftsmodelle oder Quartierskonzepte ( Tab. 1.1) bei denen ein Mix aus Wohnen, Pflege und Betreuung realisiert wird. Für die jeweiligen Versorgungsformen sind unterschiedliche Ansprechwege zu wählen, um ein Musikangebot zu bewerben.2

Tab. 1.1: Ansprechpersonen in den jeweiligen Versorgungskonzepten



VersorgungskonzeptBetroffeneAngehörigePflegediensteQuartiersmanagementHeimleitungen/PflegedienstleitungenSelbsthilfegruppen

Konzerte für Menschen mit Demenz

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