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1.2.4 Finanzierung

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Die meisten Leistungen der Pflegeversicherung sind Teilkasko-Leistungen, d. h. alle oben genannten Leistungen, wie Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege werden nur anteilig finanziert, sodass Zuzahlungen aus der Rente und den Spareinlagen notwendig sind. Reicht das nicht aus, so kann ein Antrag auf Sozialhilfe in Form von »Hilfe zur Pflege« gestellt werden. Pflegebedürftigkeit macht arm und dieser Aspekt ist bei der Planung von Eintrittsgeldern zu berücksichtigen. Ist beispielsweise eine Heimbewohnerin auf »Hilfe zur Pflege« angewiesen, so stehen ihr nur knapp 120 Euro pro Monat zur Verfügung, die sie z. B. auch für kulturelle Veranstaltungen nutzen kann.

Fahrten zum Veranstaltungsort bei bestimmten Grad der Behinderung

Betroffenen müssen sich oft an verschiedene Stellen wenden, um geeignete Unterstützungen zu erhalten. Für die Bewilligung einer Betreuungskraft ist beispielsweise die Pflegekasse zuständig; um eine Anfahrt zum Veranstaltungsort mit einem behindertengerechten Fahrdienst zu ermöglichen, ist ein Grad der Behinderung beim Versorgungsamt zu beantragen.

Die Seniorenbüros in den Städten, die Sozialdienste in den Pflegeeinrichtung oder Selbsthilfegruppen sind bei den Antragsverfahren wichtige Hilfen.

Mischkalkulation

Auch für die Finanzierung von kulturellen Angeboten auf Seiten der Veranstalter sind oft Mischfinanzierungen aus verschiedenen »Töpfen« notwendig.

Um die Belastung für die Betroffenen zu reduzieren oder Musikangebote ganz kostenlos anbieten zu können, lohnt es sich auf Stiftungen oder Sponsoren zurückzugreifen. In beinahe jeder Stadt gibt es Stiftungen, die sich der Unterstützung alter- und pflegebedürftiger Menschen angenommen haben. Die Informationsseiten des Stifterverbandes (https://stiftungssuche.de) führen schnell zum Erfolg. Regional sind auch die Etats der Kultur- und Altenarbeit in den Kommunen eine oft genutzt Finanzierungsmöglichkeit. Größere Programme zur Kulturförderung oder Förderung von Angeboten für Menschen mit Demenz werden bundes- oder landesweit ausgeschrieben. Als Beispiel ist hier die »Lokale Allianz für Menschen mit Demenz« zu nennen. In fünf Förderwellen sollen bis 2026 bis zu 150 lokale Hilfenetzwerke aufgebaut werden. Ziel ist es, lokale Unterstützungsstrukturen bundesweit zu etablieren, um die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz zu verbessern. Auch von staatlicher Seite können innovative Ideen für »Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige sowie andere Gruppen von Pflegebedürftigen« gefördert werden (§ 45c, SGB XI). Die Förderung der kulturellen und sozialen Teilhabe wird in Umsetzung dieses Paragrafen in manchen bundeslandspezifischen Ausführungsverordnungen explizit als Ziel genannt.

Es ist Aufgabe des Staates und auch der kommunalen Verantwortlichen, dass Menschen mit Demenz nicht nur hinsichtlich Pflege und Wohnen versorgt werden, sondern dass auch soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht wird. Inklusive Formate zu schaffen, wird daher eine Zukunftsaufgabe sei. Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung neuer und zusätzlicher Wohn- und Pflegeangebote, sondern vor allem darum, die Angebote und Ressourcen der Normalwelt so anzupassen, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar werden (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2018).

Konzerte für Menschen mit Demenz

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