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2.4.1 Das Konzil von Lyon (1274)

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Während sich die (Ost-)Römer wieder in ihrer Hauptstadt einrichteten, erweitere Karl von Anjou (1227–1285) seine Herrschaft. Da er auch in Griechenland über mehrere Brückenköpfe verfügte, erkannte Michael VIII. (1261–1282) im Papst offenbar den einzigen, der Konstantinopel vor einer neuerlichen Invasion bewahren könne (ROBERG: Die Union, 26–27). Dieser stellte allerdings hohe Bedingungen: Zunächst müssten die theologischen Streitfragen geklärt werden. Unter diesem Druck übersandte der Kaiser ein Glaubensbekenntnis (DH Nr. 851–861), in welchem er auf wesentliche Forderungen der Lateiner einging: Der Basileus bestätigte, dass der Hl. Geist „aus dem Vater und dem Sohn hervorgehe“ (ex Patre Filioque procedentem) [DH Nr. 853]. Er erkannte an, dass die Römische Kirche die Eucharistie „aus ungesäuertem Brot“ gültig spenden könne (sacramentum Eucharistiae ex azymo conficit eadem Romana ecclesia) [DH Nr. 860]; und er gestand zu, dass diese den „höchsten und vollsten Primat und die Herrschaft über die gesamte katholische Kirche inne [habe]“ (summum et plenum primatum et principatum super universam Ecclesiam catholicam obtinet) [DH Nr. 861].

Die (ost-)römischen Gesandten unterzeichneten die Unionspunkte (vgl. ROBERG: Das Konzil von Lyon, 237). Klaus Schatz merkt dazu an: „Die ‚Union‘, die auf dem Konzil mit den griechischen Gesandten abgeschlossen wurde, war ‚Diktat statt Dialog‘. Ihr theologisches ‚Konsensdokument‘, das Glaubensbekenntnis des Kaisers, war nicht Ergebnis eines bilateralen theologischen Dialogs, sondern Niederschlag westlicher theologischer Entwicklung, die den Griechen [...] aufoktroyiert wurde“ (SCHATZ: Allgemeine Konzilien, 116). Michaels Nachfolger als Kaiser, sein Sohn Andronikos II. (1282–1328), kündigte die Union nach seiner Thronbesteigung auf.

Die orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition

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