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5. Ausblick

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Mit der Abwehr der Türken vor Wien im Jahr 1683 begann allmählich der Niedergang der Osmanen. Im Friedensvertrag von Karlowitz 1699 sicherten sich die christlichen Staaten Rechte und Gebiete auf dem europäischen Kontinent. Seit 1740 trat Frankreich als Schutzmacht der lateinischen Katholiken, aber auch für die orientalischen katholischen unierten Christen im Osmanischen Reich auf. Mit dem Vertrag von Kücükkaynarca 1774 sicherte sich Russland als Protektoratsmacht Rechte über die orthodoxen Untertanen im Osmanischen Reich. In Paragraph 7 des Vertrag von Aynali Kavak 1779 wurde es den Christen erlaubt, neue Kirchen zu bauen und die vorhanden zu renovieren. Mit der Tulpenzeit setzte im Osmanischen Reich eine Orientierung nach Westen ein. Sie wurde durch die Tanzimatreformen vom 3. November 1839 und durch Islahan vom 18. Februar 1856 vorangetrieben. Die Reformepoche dauerte bis zum Jahr 1876. Im Rahmen der Tanzimatreformen sollten für Christen viele der bis dahin herrschenden Diskriminierungen geändert werden. Auf dem Reformprogramm standen u.a. folgende Punkte: Zivile Gleichstellung von Christen und Muslimen, Gleichheit vor Gericht, Gleichheit bei Steuerabgaben, Recht zum Neubau von Kirchen sowie der Renovierung und der Wiederherstellung von alten Kirchen und Sakralbauten.

Es kam in der Tanzimatperiode aber auch immer wieder zu Konflikten. Die muslimische Bevölkerung leistete vielfach Widerstand gegen die Gleichbehandlung ihrer christlichen Mitbürger. Als Russland 1853 eine Bestätigung des Vertrags von 1774 verlangte, in welchem es als Schutzmacht der orthodoxen Christen der byzantinischen Tradition im Osmanischen Reich vorgesehen war, verweigerten die Osmanen diese. Der Krimkrieg brach aus. In Paragraph 8 des Pariser Vertrags von 1856 wurde den Christen in allen Belangen die gleichen zivilen und politischen Rechte zugesichert. In dieser Zeit kam es zu einem wahren Boom des Kirchenbaus im Osmanischen Reich.

Durch die Lockerung in der Religionspolitik im Rahmen der Reformzeit im 19. Jh. hatten sich auch die katholische, die anglikanische und verschiedene protestantische Kirchen und Gemeinschaften außerhalb von Istanbul in verschiedenen Provinzen des Osmanischen Reiches niederlassen dürfen. Diese konfessionelle Vielfalt brachte allerdings neue Konflikte zwischen den einheimischen autochthonen christlichen Kirchen und den neu zugezogenen christlichen Gemeinschaften mit sich. Ebenso kam es zu Konflikten zwischen den letzteren und den alteingesessenen Muslimen.

Das in Auflösung befindliche Osmanische Reich war nicht mehr in der Lage, dieser multikonfessionellen und religiösen Koexistenz und den damit einhergehenden Konflikten Herr zu werden. Mit der wachsenden religiösen Vielfalt korrespondierte nach wie vor nicht das Prinzip der Gleichstellung der Religionen im Staat.

Die Lösung wurde vielmehr in der ethnisch, konfessionell und religiös homogen konzipierten neuen gegründeten Republik Türkei gesucht. Darin war für orthodoxe Christen der byzantinischen Tradition kein Raum vorgesehen. Der in der osmanischen Zeit bestehende modus vivendi wurde für mehr als das nächste Jahrhundert aufgegeben.

Die orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition

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