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Hinführung

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Antike und Gegenwart in politischen Angelegenheiten miteinander zu verbinden mag auf den ersten Blick den Verdacht eines Anachronismus erwecken, zumal die politische Praxis im Laufe der Geschichte bereits viele Metamorphosen erfahren hat und in Zukunft klarerweise auch viele weitere Veränderungen erfahren wird. Doch auf den zweiten Blick erscheint ein solches Vorhaben nicht nur historisch, sondern auch systematisch durchaus nahezuliegen. Denn bereits zu Beginn des antiken griechischen politischen Denkens in seiner klassischen Tradition wurde jene Frage – in Theorie wie Praxis – gestellt und versucht zu beantworten, die auch heute noch für das Leben in Gemeinschaft bzw. in Gesellschaft unverzichtbar erscheint und mit der viele demokratische Staaten der Gegenwart immer wieder ringen: nämlich nach Ausmaß und Bedeutung der politischen Partizipation des Einzelnen am politischen Gemeinwesen.

Eine umfassende Darstellung der vielen historischen Entwicklungen von der Bürgergemeinschaft der Antike hin zur Bürgergesellschaft der Gegenwart in allen ihren Nuancen kann an dieser Stelle zwar nicht geleistet werden, doch selbst Skizzen zu diesen Entwicklungen legen den keineswegs überraschenden Schluss nahe, dass die Bürgerpartizipation damals wie heute eine unverzichtbare Notwendigkeit zur Gestaltung des politischen Zusammenlebens gewesen ist und auch nach wie vor unverzichtbar sein wird. Doch dabei handelt es sich, wie bereits angedeutet, um einen Allgemeinplatz. Die beiden zentralen Fragen lauten vielmehr, in welcher Intensität Bürgerpartizipation heute von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert werden kann und wo die grundlegenden Unterschiede zwischen antiker Bürgergemeinschaft und moderner Bürgergesellschaft tatsächlich ausgemacht werden können.

Zu Beginn dieses Beitrags erfolgt eine kursorische Darstellung der antiken unmittelbaren politischen Praxis der sogenannten Bürgergemeinschaft, verbunden mit historisch-politischen Einblicken in die politische Lebenswelt in der Zeit der griechischen Klassik (1). Daran anschließend folgt ein Wechsel in die politische Theorie der Antike. Dabei werden die Grundlagen der politisch-anthropologischen Philosophie bei Aristoteles und dessen Vorstellungen von politischer Partizipation im Zuge des von ihm entwickelten „Staats nach bestem Ermessen“ erörtert (2). Im nächsten Schritt wird die Transformation von der antiken Bürgergemeinschaft zur modernen Bürgergesellschaft insbesondere anhand soziologischer Betrachtungen zumindest angedeutet (3). Es folgt – in Anbetracht gegenwärtiger weltweiter gesellschaftspolitischer Entwicklungen – ein Abschnitt über die aktuelle Bedeutung der Bürgergesellschaft, die meiner Ansicht nach auch heute noch bzw. wiederum verstärkt zu einem guten Teil als Bürgergemeinschaft zu verstehen ist, ohne hierbei die modernen politischen Entwicklungen und Errungenschaften, so z. B. Menschenwürde, Demokratie, Freiheitsrechte, in irgendeiner Art und Weise in Abrede stellen zu wollen (4). Abschließend wird aus dem zuletzt angeführten Punkt folgernd die Grundlegung von gemeinschaftspolitischer Empathie als Bürgerrecht und Bürgerpflicht verhandelt (5).

Bürgergesellschaft heute

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