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1848 – „Bürgerliche Revolution“?

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Die schon lange erwartete Revolution brach am 13. März 1848 aus – als Echo auf die Pariser Februarrevolution, aber auch als Echo auf eine Brandrede Kossuths im ungarischen Reichstag, der damals im nahen Pressburg (Bratislava) tagte. In bürgerlichen Kreisen wurden mehrere Petitionen an den Hof vorbereitet, aber die klarste Sprache führte die Petition der Studenten, die sie am 12. März in der Aula formuliert hatten und am Vormittag des 13. März im Niederösterreichischen Landhaus in Wien überreichten. Nach ersten Schüssen und ersten Toten („Märzgefallene“) kam überraschend schnell der erste Erfolg: Schon am Abend war Metternich gestürzt, die verhasste Symbolfigur des alten Regimes (dass er damals bereits innenpolitisch entmachtet war, wusste man außerhalb des Hofes nicht).

Rasch errang die Revolution weitere Siege. Pressfreiheit, Volksbewaffnung (Nationalgarden und akademische Legion) und das Versprechen einer Verfassung („Konstitution“) wurden (am 15. März) verkündet. Mit der am 25. April erlassenen sogenannten Pillersdorfschen Verfassung schienen die bürgerlichen Forderungen in der Tat weitestgehend erfüllt. Aber die nach belgischem Muster erstellte Verfassung hatte ihre Schwächen. Sie war von oben erlassen, „oktroyiert“ worden, sie sah ein Zweikammersystem und ein absolutes Veto des Monarchen vor. Dagegen und vor allem gegen die am 9. Mai erlassene, sehr restriktive Wahlordnung richtete sich die „Sturmpetition“ vom 15. Mai, die Mairevolution, getragen hauptsächlich von Studenten, Handwerkern und Arbeitern. Denn deren Situation hatte sich seit dem März nicht verbessert.

Ab dem Mai 1848 geriet daher die „bürgerliche“ Revolution in eine schwere Entscheidungskrise. Was war wichtiger, insbesondere für die gehobenen bürgerlichen Schichten – die Ausweitung persönlicher und politischer Rechte oder der Bestand des Habsburgerreiches? Vor diese Alternative gestellt, verstummten nicht wenige der bürgerlichen Unzufriedenen. Oder sie stellten sich, wie Anfang Juni auch Franz Grillparzer mit seinem berühmten Gedicht an den Feldmarschall Radetzky („Glück auf, mein Feldherr, führe den Streich! [...] In deinem Lager ist Österreich“), eindeutig auf die Seite des Gesamtstaates, des Militärs und damit letztlich auf die Seite der Gegenrevolution.

Vor dem Sieg der Konterrevolution trat aber noch der österreichische Reichstag zusammen – das erste gewählte Parlament im westlichen Teil der Habsburgermonarchie (in Ungarn gab es schon vorher Wahlen zum Unterhaus, freilich nur durch die dazu berechtigten Adeligen). Die Wahlen brachten eine deutliche bürgerliche Mehrheit: Etwa 55 Prozent der 383 Abgeordneten waren dem Bürgertum zuzurechnen. 92 – fast ein Viertel – waren Bauern. Für diese war die Verfassungsfrage relativ belanglos, zentral allerdings die Frage nach der Grundentlastung. Tatsächlich beschloss der Reichstag Ende August die Grundentlastung. Damit wurden auch die Bauern zu vollberechtigten Staatsbürgern. Während dieser Debatten hatte sich der Gegensatz zwischen Bürgern und Arbeitern, Besitzenden und Besitzlosen, zugespitzt. Als der Arbeitsminister aufgrund der leeren Staatskassen bisherige Unterstützungen kürzte, kam es zu massenhaften Demonstrationen der Arbeiter, die von den bürgerlichen Nationalgarden blutig auseinandergetrieben wurden. („Praterschlacht“, 23.8.1848). Diese Spaltung konnte nicht mehr überwunden werden.

Den Rest kennen wir. Der kroatische Banus Josef Jelačić marschierte in Ungarn ein, was zum Krieg zwischen Ungarn und der kaiserlichen Armee führte. Als Truppen aus Wien nach Ungarn entsandt werden sollten, löste dies die Oktoberrevolution aus, mit der letztlichen Folge der militärischen Eroberung Wiens durch die Kaiserlichen am 31. Oktober. Zahlreiche Festnahmen und Hinrichtungen folgten.

Aber wie das retardierende Element vor dem katastrophalen letzten Akt der Tragödie trat doch noch einmal der Reichstag zusammen, im mährischen Kremsier (Kroměříž), im repräsentativen Schloss des Erzbischofs von Olmütz – in dessen Olmützer Residenz seit dem Oktober 1848 die kaiserliche Familie weilte. Hier waren die durchwegs „deutschen“ bürgerlichen Liberalen in einer tschechischen Umgebung isoliert, es drohte keine Gefahr eines Volksaufstandes für dieses Parlament. Dennoch leistete der Reichstag bis zu seiner Auflösung am 7. März 1849 noch eine äußerst positive Arbeit – man einigte sich auf den Entwurf einer Verfassung, die nicht nur das Prinzip der Volkssouveränität und die bürgerlichen Freiheiten verkündete, sondern auch das Problem des Zusammenlebens verschiedener Sprachgruppen im Vielvölkerstaat lösen wollte.

Zugleich mit der Auflösung des Reichstages verkündete die Regierung des Fürsten Felix Schwarzenberg eine eigene (wieder: oktroyierte) Verfassung, mit Datum 4. März 1849. Die als radikal geltenden Abgeordneten wurden verhaftet, gegen etliche Todesurteile gefällt (unter anderem gegen den „Prediger der Revolution“, Anton Füster, gegen Josef Goldmark, gegen Ernst (von) Violand und den „Bauernbefreier“ Hans Kudlich, der wie viele andere noch rechtzeitig fliehen konnte).9 Bis zum Sommer 1849 waren auch die Unabhängigkeitskämpfe der Ungarn und Italiener niedergeschlagen, die der Ungarn mit russischer Hilfe.

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