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1.3 MRE-Ausbruch kontrollieren

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Um einen Ausbruch mit MRE zu kontrollieren, sind verschiedene Faktoren von Bedeutung. Dabei ergibt sich

„die Rationale zur Durchführung krankenhaushygienischer Maßnahmen zum einen aus der Epidemiologie, der Morbidität und Mortalität, der durch die Erreger ausgelösten Erkrankung“ und

„zum anderen ist eine Assoziation mit der Verbreitung im Krankenhaus oder Einrichtungen zur ambulanten oder pflegerischen Betreuung von Patienten von Bedeutung.“ (6)

Tritt ein zweiter Fall eines MRGN auf, der vermehrt zu Ausbrüchen führen kann, sollten zeitnah Maßnahmen entsprechend eines Ausbruchsverdachtes eingeleitet werden. Ergänzt wird hier mit Screeningprogrammen im Bereich von Risikopatienten.

Konkret sind die Patienten, bei denen ein Nachweis von 3 MRGN gelingt, unerheblich vom Vorliegen einer Infektion, in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr, wie z.B. Intensivstationen, zu isolieren. In Normalbereichen reicht in der Regel die Basishygiene aus. Daneben können aber auch nach patientenbezogenen Faktoren oder nach strukturellen Faktoren andere Teile des Krankenhauses zu Risikobereichen erklärt werden.

Patienten mit einem Nachweis oder einer Infektion mit 4 MRGN sollen im gesamten Krankenhaus isoliert werden. Nicht endgültig beantwortet ist die Frage, ob Patienten mit einem Nachweis von 4 MRGN exklusives Pflegepersonal zur Seite gestellt bekommen sollen. Für Sanierungskonzepte bei 3 MRGN und 4 MRGN gibt es keine nachvollziehbaren Daten, daher sind sie auch nicht empfohlen. Je nach zugrundeliegendem MRE muss auch besonderer Wert auf die Flächendesinfektion in der Patientenumgebung gelegt werden, da Gram-Negative, wie z.B. Acinetobacter baumannii, wochenlang und länger auf unbelebten Oberflächen überleben können (6, 7).

DIVI Jahrbuch 2021/2022

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