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2.1 Stufenkonzept der MANV-Planung

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MANV-Planungen sollen als regionales Stufenkonzept (kommunale Zuständigkeit) aufgebaut werden. Regelhaft beginnen die MANV-Stufenkonzepte im Bereich von mehr als fünf Patienten und werden entsprechend der regionalen Begebenheiten stufenweise erweitert. Die Planung orientiert sich zusätzlich an den Ergebnissen der Sichtungs-Konsensus-Konferenz (s. Tab. 1) und an weiteren Vorgaben (z.B. Landesempfehlungen). Zur Planung der überregionalen Zusammenarbeit (Überörtlicher MANV, Ü-MANV) ist es sinnvoll, die Nomenklatur der MANV-Stufen zu harmonisieren, z.B. anhand der Patientenanzahl (z.B. MANV 10, 20, 50, 100).

Tab. 1MANV Sichtungskategorie und Konsequenzen nach 6. Sichtungs-Konsensus-Konferenz 2015 (Verteilungsschlüssel 2017)

Kategorie Beschreibung Konsequenz Planungsgrundlage
I (rot) vital bedroht Sofortbehandlung 20 %
II (gelb) schwer verletzt/erkrankt dringliche Behandlung 30 %
III (grün) leicht verletzt/​erkrankt nicht dringliche Behandlung 50 %
IV (blau) ohne Überlebenschance palliative Versorgung in SK I enthalten
EX (schwarz) Tote
Zusatzkennzeichnung auf zutreffenden Farbfeld
TP Transportpriorität prioritärer Transport
B (auf weißer Karte) unverletzt Betroffene Betreuung
K Kontamination Schutzmaßnahmen/ Dekontamination
DIVI Jahrbuch 2021/2022

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