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2.2 Kliniken: Aufgaben und Vernetzung

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Kliniken müssen sich entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften ebenfalls auf MANV-Lagen vorbereiten. Hierzu wird regelhaft eine Krankenhausalarmplanung gefordert. Eine MANV-Lage führt als erste Konsequenz zur Überlastung der klinischen Kapazitäten und ggf. lageabhängig zu weiteren Gefährdungen (2). In einer regionalen Krankenhauslandschaft ist, im Sinn eines Versorgungsnetzwerkes, der planerische Abgleich der klinikinternen (ggf. aufwachsenden) Kapazitäten in Bezug auf die regionalen MANV-Stufen empfohlen. In einigen Szenarien, z.B. Terrorlagen, stellen klinische „Selbsteinweiser“ eine zusätzliche initiale Belastung klinischer Strukturen dar (3). Dies erfordert die Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Lösungsansätzen (z.B. im Krankenhausalarmplan, EVK-Konzept [10]). Zusätzlich müssen, besonders für Terrorlagen, auch (polizeiliche) Schutzaspekte in den klinischen Strukturen berücksichtigt werden (1). Auch Kliniken die nicht direkt an der Notfallversorgung beteiligt sind (z.B. Fachkliniken), sollen sich mit dieser Situation auseinandersetzen.


Besonders vor dem Aspekt der Terrorlagen erhält die Verstärkung ausgewählter klinischer Strukturen durch externe Kräfte (ähnlich dem EVK-Konzept [4]) eine erneute Bedeutung (1).

Vernetzungen werden schon heute, regional und teilweise bereits landesweit, umgesetzt. Hierbei wird im Regelbetrieb eine webbasierte klinische Ressourcendarstellung und fachspezifische Zuweisung, beispielsweise Software IVENA, erfolgreich angewendet. Diese Vernetzung hat sich auch in der COVID-19-Pandemie bewährt (5). Eine weitere Systemerweiterung, um spezifische MANV-Aspekte, ermöglicht eine bidirektionale Kommunikation sowie eine regionsübergreifende, ggf. landesweite Echtzeitdarstellung und klinische Zuweisung.

DIVI Jahrbuch 2021/2022

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