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1. Hinführung

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Den besten Ruf genießen die Darlegungen der dogmatischen Konstitution Dei filius zu den Themen Glaube, Vernunft und Offenbarung in der jüngeren Theologie nicht. Lange Zeit als lehramtliches Bollwerk gegenüber rationalistischen, atheistischen und fideistischen Infragestellungen gesunder katholischer Kirchenlehre gefeiert,1 haftet ihnen in neuerer Zeit eher der Geruch einer Wegbereiterschaft für den „neuscholastische[n] Rationalismus“2 und der Fundierung eines intellektualistisch verengten und auf einem instruktionstheoretischen Offenbarungsbegriff aufruhenden Glaubenskonzepts an,3 kurz: die Konstitution und die Theologie, für die sie steht, wird als veritable „Erblast“4 für die weitere theologische Entfaltung der hier verhandelten Themen angesehen. Trotzdem – oder vielleicht sogar gerade angesichts der Selbstverständlichkeit, mit der diese Bewertung inzwischen vertreten wird – lohnt sich 150 Jahre nach den Ereignissen, die am 24. April 1870 zur einstimmigen Annahme der Konstitution Dei filius durch die Konzilsväter des Ersten Vaticanums führten,5 wohl erneut die sine ira et studio vollzogene theologiehistorische Untersuchung der konziliaren Aussageabsichten. Die folgenden Ausführungen suchen dazu beizutragen, indem in einem ersten Schritt die in Dei filius vertretene Deutung des Spannungsverhältnisses von Glaube und Vernunft erhoben (2) und anschließend eine Einordnung und Bewertung dieser Aussagen aus aktueller theologischer Sicht vorgenommen wird (3).

Das Erste Vatikanische Konzil

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