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III. Rechtsfolge: Update-Pflicht?

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Damit stellt sich die Frage, ob sich aus der Produktbeobachtungspflicht gem. §§ 823ff. BGB eine Pflicht der Hersteller zur Bereitstellung und gegebenenfalls gar zur Durchführung solcher zur effektiven Gefahrenabwehr erforderlichen OTA-Updates ergibt (1.)29 und ob die Nutzer der betroffenen Fahrzeuge die Durchführung solcher Updates dulden müssen (2.).

Festschrift für Jürgen Taeger

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